Atomsteuer vereinbar mit europäischem Recht
Stand: 03.02.2015
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Luxemburg - Ein EU-Gutachter hat die Kernbrennstoffsteuer für Energiekonzerne jetzt als rechtmäßig bewertet. Deutsche Gerichte müssen die endgültige Entscheidung noch treffen.
Deutschen Energiekonzernen droht im Streit um die Kernbrennstoffsteuer eine teure Schlappe vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Nach Einschätzung eines Gutachters ist die Atomsteuer vereinbar mit europäischem Recht.
Aus der Besteuerung ergebe sich keine genehmigungspflichtige staatliche Beihilfe, argumentierte Gutachter Maciej Szpunar am Dienstag (Rechtssache C-5/14) vor dem EuGH in Luxemburg. Solche Beihilfen benötigen in der Europäischen Union die Zustimmung der EU-Kommission. Auch Regelungen im EU-Recht stünden der Kernbrennstoffsteuer nicht entgegen, sagte Szpunar.
Abgaben auf Kernbrennstoffe
Die Energiekonzerne müssen die Abgabe auf im Reaktor eingesetzte Kernbrennstoffe entrichten. Die Branchengrößen Eon und RWE würden bereits gezahlte Steuern in Milliardenhöhe nicht zurückerhalten, wenn der EuGH dem Rat seines Gutachters folgt, was er meistens tut. Das Urteil in dem Fall fällt in einigen Monaten. Die Aktien von Eon und RWE fielen am Vormittag zwischen 4 und 5 Prozent.
Das Finanzgericht Hamburg hat dem EuGH eine Klage der Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH vorgelegt. Dieses bat den EuGH um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht. Die zuständigen deutschen Gerichte müssen den Fall endgültig entscheiden, sich dabei aber an die Vorgaben der obersten europäischen Richter halten.