Atommüll: Bergung der Asse-Abfälle soll beschleunigt werden
Stand: 07.12.2012
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Berlin/Remlingen - Der in der Asse eingelagerte Atommüll soll schneller aus der maroden Schachtanlage geborgen werden. Dazu hat das Bundeskabinett am Donnerstag in Berlin einen Gesetzentwurf beschlossen. In den verschlossenen Kammern des vom Einstürzen und Volllaufen bedrohten Bergwerks lagern rund 126.000 Fässer mit schwach und mittelradioaktivem Müll.
"Mit diesem Gesetz wollen wir eine parallele Vorgehensweise erreichen, dass wir also nicht mehr warten müssen, bis die Rückholung bestätigt ist", hatte Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) bei seinem Besuch in der Asse-Region am 23. November angekündigt. Unter anderem sollten durch die sogenannte "Lex Asse" künftig verfahrensrechtliche Regelungen gelockert werden.
Nach der bislang geltenden Rechtslage dürfen in für die Rückholung erforderliche Anlagen wie ein Bergschacht und ein Zwischenlager keine Haushaltsmittel fließen, weil die Möglichkeit der Rückholung noch nicht nachgewiesen ist. Der nach Angaben der Regierung fraktionsübergreifend erarbeitete Entwurf sieht auch vor, dass für die einzelnen Teilschritte der Bergung keine getrennten Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden müssen.
Kritik von Atomkraftgegnern
Atomkraftgegner bemängeln, dass die Rückholung in dem Gesetzentwurf nur als "Vorzugsoption" behandelt werde. Dies bedeute eine starke Abschwächung. "Nur durch eine kontrollierte Rückholung des Atommülls kann sichergestellt werden, dass gegenwärtige und künftige Generationen vor Radionukliden geschützt werden", erklärte der Asse-II-Koordinationskreis.
Am 1. Juni hatten im Bergwerk Asse Probebohrungen in eine erste Kammer mit Atommüll begonnen. Die Bohrmannschaften haben den gesuchten Hohlraum bislang aber nicht angetroffen. Die Fachleute erhoffen sich durch die Bohrung Aufschluss über den Zustand der Kammer und der darin lagernden rund 4.000 Fässer. Erst nach den Probebohrungen, dem Öffnen von zwei Kammern und der probeweisen Bergung einiger Gebinde soll endgültig entschieden werden, ob die Rückholung weiter verfolgt wird.