Atommoratorium: Jetzt klagt RWE gegen Bund und Land
Stand: 26.08.2014
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Essen - Der Energiekonzern RWE hat den Bund und das Land Hessen wegen des Atommoratoriums vom März 2011 auf Schadenersatz verklagt. RWE habe Klage beim Landgericht Essen eingereicht, teilte ein Unternehmenssprecher in Essen mit. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMUB) sowie das hessische Umweltministerium erklärten, es sei fraglich, ob die Klage überhaupt zulässig sei.
Das Unternehmen mache den Schaden geltend, der ihm durch die vorübergehende Stilllegung der Atomkraftwerke Biblis A und B entstanden sei, hieß es von RWE. Die Rechtswidrigkeit des Atommoratoriums sei von den Verwaltungsgerichten sowie abschließend vom Bundesverwaltungsgericht im Dezember 2013 bestätigt worden, erklärte der RWE-Sprecher.
Mit der Klage wahre RWE die Vermögensinteressen des Unternehmens und seiner Aktionäre. Angaben zur Höhe des geforderten Schadenersatzes machte er nicht.
Landesministerium: Keine Überraschung
Das hessische Umweltministerium erklärte in Wiesbaden, die Klage sei lange angekündigt gewesen und "deshalb keine Überraschung". Hessen habe damals wie alle anderen Länder auch ohne Anhörung aufgrund der Vorgaben des Bundes im Auftrag des Bundes gehandelt, deshalb müsse auch der Bund für eventuelle Schadenersatzansprüche aufkommen.
Zudem sei fraglich, ob RWE überhaupt Schadenersatz verlangen könne, weil das Unternehmen gegen die seinerzeitige Verfügung zur Stilllegung keinen Widerspruch eingelegt habe. Ein Anspruch auf Schadenersatz sei deshalb unter Umständen verwirkt, erklärte das Umweltministerium in Wiesbaden. Das Land Hessen werde die Klage prüfen und sich mit dem Bund abstimmen.
Auch der Bund zeigt sich gelassen
Ein BMUB-Sprecher erklärte, der Bund nehme die Klage "mit großer Gelassenheit zur Kenntnis". Der Bund habe im Verhältnis zu RWE "keinerlei rechtlich relevante Handlungen vorgenommen". Deshalb sei "fraglich, ob die Klage, soweit sie den Bund betrifft, überhaupt zulässig ist", betonte er. Das Ministerium könne keine berechtigten Ansprüche von RWE gegen den Bund erkennen.
Als Reaktion auf die Atomkatastrophe von Fukushima hatte die Bundesregierung im März 2011 ein dreimonatiges Moratorium für die im Oktober 2010 beschlossene Laufzeitverlängerung verkündet. Die sieben ältesten Meiler sollten für die Dauer des Moratoriums vom Netz genommen werden, um ihre Sicherheit zu überprüfen, darunter waren auch Biblis A und B.