Atomkonzerne sollen für Atommüll-Transporte zahlen
Stand: 05.11.2010
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Osnabrück - Steuerzahlerbund und Polizeigewerkschaft fordern, dass sich die Atomkonzerne an den anfallenden Kosten für die Atommüll-Transporte nach Gorleben beteiligen. "Wir fordern eine Sicherheitsgebühr von 50 Millionen Euro von den Atomkonzernen", sagte Rainer Wendt, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitagausgabe) laut Vorabbericht. Dass die Atomindustrie jedes Jahr Milliardengewinne einstreichen könne, die Kosten für die Sicherheit bei den Atommüll-Transporten aber auf den Steuerzahler abwälze, sei nicht hinnehmbar.
"Die Entsorgung von Brennstäben ist ein Teil des Betriebs von Atomkraftwerken, für den die Konzerne verantwortlich sind", sagte Wendt. Der Transport der Castor-Behälter sei nichts anderes als ein Schwertransport, wie er täglich auf deutschen Autobahnen stattfinde.
Für dessen polizeiliche Sicherung müssten Unternehmen ebenfalls bezahlen. Der Castor-Transport koste den Steuerzahler weit mehr als 50 Millionen Euro. Allein Niedersachsen entstünden für den Polizeieinsatz Sonderkosten von etwa 25 Millionen Euro für Unterkünfte, Verpflegung, Sachmittel sowie die anfallenden Überstunden der Polizisten. "Die eigentlichen Personalkosten für den Einsatz der mehr als 16.000 Polizisten von Bund und Ländern müssen für eine ehrliche Gesamtbilanz aber noch hinzugerechnet werden", betonte Wendt.
Der Bund der Steuerzahler zeigte Sympathie dafür, die Atomkonzerne zur Kasse zu bitten. "Das Verursacherprinzip spricht durchaus dafür, die Atomindustrie bei den Kosten mit in die Pflicht zu nehmen", sagte der niedersächsische Landesgeschäftsführer Bernhard Zentgraf dem Blatt. Er forderte die Innenminister von Bund und Ländern auf, bei ihrer bevorstehenden Herbstkonferenz zu prüfen, inwieweit sich eine Kostenbeteiligung gerichtsfest durchsetzen lässt. Anderenfalls solle die Bundesregierung eine Verhandlungslösung mit den Konzernen anstreben.
Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) will sich die anfallenden Sonderkosten für sein Land in Höhe von rund 25 Millionen Euro derweil bei der Bundesregierung zurückholen. "Wenn der Bund seine völkerrechtliche Verpflichtung erfüllt, aufbereiteten Atommüll aus Frankreich zurückzunehmen, darf er sich um die finanziellen Folgen dieser Pflicht nicht drücken", sagte er der Zeitung. Die Länder hätten einen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, für vom Bund veranlasste, unzumutbare Sonderbelastungen entschädigt zu werden. Das treffe für Niedersachsen im Fall des Zwischenlagers Gorleben eindeutig zu. "Ich fordere die Bundeskanzlerin daher auf, die Sonderkosten Niedersachsens für den Transport nach Gorleben von 25 Millionen Euro als eine solche Sonderlast anzuerkennen", sagte Schünemann.