Atomkonzerne prüfen rechtliche Schritte gegen Abschaltungen
Stand: 17.03.2011
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München/Berlin/Würzburg - Nach der Entscheidung der Bundesregierung, die sieben ältesten Atommeiler zumindest vorübergehend abzuschalten, prüfen die Atomkraftwerksbetreiber nun rechtliche Schritte, so die "Süddeutschen Zeitung" . E.ON erwäge, gegen die entsprechende Verfügung des Umweltministeriums zu klagen, berichtet das Blatt (Donnerstag). Unter Berufung auf Branchenkreise hieß es, auch andere Konzerne dächten über rechtliche Schritte nach.
Die Koalition hatte am Dienstag beschlossen, die sieben ältesten Reaktoren für eine gründliche Überprüfung drei Monate lang abzuschalten. Das Moratorium soll klären, ob die Vorkehrungen in Deutschland ausreichen, um eine Katastrophe wie in Japan zu verhindern. Blieben die sieben Kernkraftwerke dauerhaft vom Netz, könnte das Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe nach sich ziehen, hieß es bei den Unternehmen.
Bund und Länder hatten sich darauf verständigt, den vorübergehenden Stillstand mit einem Paragrafen anzuordnen, der eigentlich der Gefahrenabwehr dienen soll. Diese Grundlage sei äußerst wacklig, heißt es dem Zeitungsbericht zufolge beim größten deutschen Energieversorgers E.ON. Die Prüfung rechtlicher Schritte sei das Management seinen Aktionären angesichts eines Eingriffs in das Eigentum des Konzerns schuldig.
"Das wird unsere Juristen beschäftigten", zitierte das Blatt eine ungenannte Quelle in der Spitze eines zweiten Energieversorgers. Auch der RWE-Konzern hatte am Mittwoch angekündigt, den Inhalt der Weisung zum Herunterfahren seines Kraftwerks Biblis A rechtlich prüfen zu lassen.
Ursprünglich hatte E.ON angekündigt, sein Kraftwerk Isar 1 freiwillig vom Netz zu nehmen. Dies habe der Konzern gestoppt, nachdem die Bundesregierung angekündigt hatte, alle sieben Altkraftwerke vom Netz zu nehmen, berichtete die "Süddeutsche Zeitung". Das Kraftwerk laufe nun in reduziertem Betrieb weiter, bis eine behördliche Verfügung vorliege, wurde ein Sprecher zitiert.