Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Atomkonzerne prüfen rechtliche Schritte gegen Abschaltungen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

München/Berlin/Würzburg - Nach der Entscheidung der Bundesregierung, die sieben ältesten Atommeiler zumindest vorübergehend abzuschalten, prüfen die Atomkraftwerksbetreiber nun rechtliche Schritte, so die "Süddeutschen Zeitung" . E.ON erwäge, gegen die entsprechende Verfügung des Umweltministeriums zu klagen, berichtet das Blatt (Donnerstag). Unter Berufung auf Branchenkreise hieß es, auch andere Konzerne dächten über rechtliche Schritte nach.

Die Koalition hatte am Dienstag beschlossen, die sieben ältesten Reaktoren für eine gründliche Überprüfung drei Monate lang abzuschalten. Das Moratorium soll klären, ob die Vorkehrungen in Deutschland ausreichen, um eine Katastrophe wie in Japan zu verhindern. Blieben die sieben Kernkraftwerke dauerhaft vom Netz, könnte das Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe nach sich ziehen, hieß es bei den Unternehmen.

Bund und Länder hatten sich darauf verständigt, den vorübergehenden Stillstand mit einem Paragrafen anzuordnen, der eigentlich der Gefahrenabwehr dienen soll. Diese Grundlage sei äußerst wacklig, heißt es dem Zeitungsbericht zufolge beim größten deutschen Energieversorgers E.ON. Die Prüfung rechtlicher Schritte sei das Management seinen Aktionären angesichts eines Eingriffs in das Eigentum des Konzerns schuldig.

"Das wird unsere Juristen beschäftigten", zitierte das Blatt eine ungenannte Quelle in der Spitze eines zweiten Energieversorgers. Auch der RWE-Konzern hatte am Mittwoch angekündigt, den Inhalt der Weisung zum Herunterfahren seines Kraftwerks Biblis A rechtlich prüfen zu lassen.

Ursprünglich hatte E.ON angekündigt, sein Kraftwerk Isar 1 freiwillig vom Netz zu nehmen. Dies habe der Konzern gestoppt, nachdem die Bundesregierung angekündigt hatte, alle sieben Altkraftwerke vom Netz zu nehmen, berichtete die "Süddeutsche Zeitung". Das Kraftwerk laufe nun in reduziertem Betrieb weiter, bis eine behördliche Verfügung vorliege, wurde ein Sprecher zitiert.