Atomklage: Umweltministerin widerspricht Energieversorgern
Stand: 16.03.2016
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Karlsruhe - Umweltministerin Barbara Hendricks hat zu Beginn des zweiten Verhandlungstages zum Atomausstieg Vorwürfe der klagenden Energiekonzerne zurückgewiesen, die Bundesregierung habe Zusagen nicht eingehalten. "Wir möchten dieser Unterstellung deutlich widersprechen", erklärte die SPD-Politikerin am Mittwoch vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Bereits im Ausstiegsgesetz von 2002, das auf dem Atomkonsens von 2001 beruhte, seien wesentliche Elemente des jetzt angegriffen Gesetzes enthalten gewesen, sagte Hendricks. Der Bevollmächtigte des Energiekonzerns Eon, Rupert Scholz, entgegnete, die Unternehmen hätten damals nur unter Bedingungen zugestimmt. Nach der Entscheidung von 2011, die Kraftwerke rascher abzuschalten, seien ihnen aber ihre gesamten Freiheiten zeitlich gestaffelt entzogen worden.
Vor dem Bundesverfassungsgericht klagen die Unternehmen Eon, RWE und Vattenfall, weil sie in der Kehrtwende der Bundesregierung nach der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima eine Enteignung sehen. Die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung hatte 2011 die erst im Vorjahr beschlossene Laufzeitverlängerung für die 17 deutschen Meiler wieder rückgängig gemacht. Die letzten Kraftwerke müssen nun spätestens 2022 vom Netz. Bis zu einem Urteil der Verfassungsrichter dürften Monate vergehen. (Az. 1 BvR 2821/11, 1 BvR 321/12 und 1 BvR 1456/12)