Atomgesetz: Justizminister pochen auf Mitbestimmungsrecht
Stand: 11.11.2010
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Berlin - Bei der Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke bestehen die Justizminister der Länder auf ein Mitbestimmungsrecht. Nach Informationen des Thüringer Justizministeriums beschloss der Rechtsausschuss des Bundestages, dass die vom Bundestag verabschiedete Atomnovelle die Zustimmung der Länderkammer benötigt. Das Gremium, dessen Votum für das Bundesratsplenum nicht bindend ist, ist damit anderer Auffassung als die Bundesregierung.
Nach einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Donnerstag) stimmten im Ausschuss am Mittwoch neun Ländervertreter für diese Rechtsauffassung und sechs dagegen. Unter den Befürwortern seien neben Ländern mit SPD-Regierungsbeteiligung auch das schwarz-grün regierte Hamburg und das schwarz-grün-gelbe Saarland gewesen. Das von CDU und FDP regierte Schleswig-Holstein habe sich als einziges Land enthalten.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, sprach in der Zeitung dennoch von einem Teilerfolg für Rot-Grün. Schwarz-Gelb überzeuge offensichtlich nicht einmal die eigenen Länder.
Das Gesetzesverfahren wird aber voraussichtlich ohnehin gerichtlich überprüft: Die Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen sowie mehrere SPD-geführte Bundesländer haben bereits eine Verfassungsklage angekündigt.