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Atomausstieg und Restlaufzeiten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Frankfurt/Main - Der Ausstieg aus der Atomenergie-Nutzung in Deutschland wurde im Jahr 2000 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung und der Stromindustrie beschlossen. Nach dem sogenannten Atomkonsens, der 2002 Gesetz wurde, dürfen in Deutschland keine neuen Kernkraftwerke gebaut werden. Für die bestehenden Anlagen sind Regellaufzeiten und Reststrommengen festgeschrieben. Demnach sollen bis etwa 2021 alle Kernkraftwerke abgeschaltet sein.

Der Atomkonsens sieht die Möglichkeit vor, Strommengen älterer Kraftwerke auf neuere zu übertragen. Ältere können so schneller abgeschaltet werden. Theoretisch ist auch der von den Stromversorgern gewünschte umgekehrte Weg möglich. Die Übertragung von neuen auf alte Anlagen bedarf aber der Genehmigung des Bundesumweltministers.

Derzeit sind in Deutschland noch 17 Atomkraftwerke am Netz. Die Anlagen in Stade und Obrigheim wurden bereits abgeschaltet. Als letzte sollen 2020 Isar 2 in Bayern und Emsland in Niedersachsen sowie 2021 Neckarwestheim 2 in Baden-Württemberg stillgelegt werden. Die Jahreszahlen sind aber ungenau, da es in der Produktion immer wieder Unregelmäßigkeiten und Pausen gibt.

Ein Spezialfall ist der 1988 nach 100 Tagen Betrieb stillgelegte Reaktor im rheinland-pfälzischen Mülheim-Kärlich, der einer Tochter des Energiekonzerns RWE gehört. Dessen Reststrommenge darf dem Gesetzestext nach nur auf bestimmte neuere Atomkraftwerke übertragen werden, nicht aber auf den ältesten laufenden Reaktor, Biblis A. Gleichwohl will RWE einen Teil der Reststrommenge auf ihn übertragen lassen. Die Übertragung von Produktionskapazitäten Mülheim-Kärlichs auf Biblis B ist im Gesetz beschränkt.