Atomausstieg: Milliardenforderungen der Konzerne
Stand: 05.11.2014
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Berlin - Auf Bund und Länder kommen Forderungen in Milliardenhöhe zu: Energiekonzerne haben über 20 Klagen vor nationalen und internationalen Gerichten eingereicht. Das ging jetzt nach einer Anfrage der Grünen aus einer Antwort der Bundesregierung hervor.
14 Klagen, darunter neun Verfassungsbeschwerden, richten sich demnach zumindest auch gegen den Bund. Weitere sieben Klagen betreffen ausschließlich die Länderebene.
Für den Staat sind damit finanzielle Risiken in Milliardenhöhe verbunden. Allein eine Klage vor dem Internationalen Zentrum für die Beilegung von Investitionsschutzstreitigkeiten (ICSID) habe einen Streitwert von 4,7 Milliarden Euro, heißt es in der vom Bundesumweltministerium erstellten Übersicht über die juristischen Auseinandersetzungen. Geklagt hat der schwedische Konzern Vattenfall. Bei dem Zentrum handelt es sich um ein internationales Schiedsgericht - ähnlich wie es auch in Verbindung mit den Freihandelsabkommen der EU mit den USA und Kanada kontrovers diskutiert wird.
Jahrelanges Verfahren droht
Bei diesem Rechtsstreit geht es ebenso wie bei mehreren anderen Klagen um die 13. Änderung des Atomgesetzes von 2011, womit die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung den Atomausstieg erneut festgeschrieben und feste Enddaten für die Akw-Restlaufzeiten vorgegeben hatte. Die Bundesregierung reichte dazu den Angaben zufolge im August ihre Klageerwiderung ein, derzeit erstelle die Gegenseite eine Replik. Nach Einschätzung des Bundesumweltministeriums dürfte allein dieses Verfahren noch mehrere Jahre laufen.
Auch die Stromkonzerne Eon und RWE sind an Klagen beteiligt, vor allem an den Verfassungsbeschwerden gegen den Atomausstieg. Einen Streitwert gibt er hier zunächst nicht, letztlich geht es bei dieser Auseinandersetzung aber ebenfalls um Milliardensummen. Nicht an den Verfassungsbeschwerden gegen den Atomausstieg beteiligt ist der landeseigene baden-württembergische Energiekonzern EnBW. Auch EnBW beteiligt sich aber an Klagen gegen die Brennelementesteuer, bei denen es gleichfalls um Milliarden geht.
Streitwerte in dreistelliger Millionenhöhe
Weitere Klagen von Energiekonzernen befassen sich mit der einstweiligen Stilllegung älterer Atomkraftwerke unmittelbar nach der Atom-Katastrophe im japanischen Fukushima im März 2011. Auch hier geht es um hohe Streitwerte, zum Teil in dreistelliger Millionenhöhe. Andere Klagen betreffen dagegen lediglich Forderungen nach Zugang zu amtlichen Dokumenten. Bei Klagen gegen die Bundesländer Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein geht es unter anderem auch um die Zwischenlagerung von Castorbehältern mit Atommüll an Akw-Standorten.
De facto ruhend und daher nicht in der Zählung enthalten sind zudem drei Klagen der Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen, von Umweltverbänden sowie mehreren Bundesländern aus dem Februar 2011, die sich noch gegen die ursprünglich von Schwarz-Gelb beschlossene Abkehr vom Atomausstieg richteten. Sie waren durch Kurswechsel der Regierung nach der Fukushima-Katastrophe einstweilen bedeutungslos geworden.
Dem Ausstiegsbeschluss von 2011 zufolge sollen alle deutschen Atomkraftwerke bis Ende 2022 stillgelegt werden. Für die Abschaltung der einzelnen Anlagen gibt es einen genauen Fahrplan. Die nach der Fukushima-Katastrophe zunächst vorläufig vom Netz genommenen sieben ältesten Akw sowie die Anlage in Brunsbüttel waren gemäß der späteren Gesetzesnovelle nicht mehr wieder in Betrieb genommen worden.