Atom-Moratorium läuft aus - Länder wehren sich gegen Kosten
Stand: 15.06.2011
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Berlin - Heute (Mittwoch) läuft das Atom-Moratorium aus, das Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) Mitte März verkündet hatte. Ein Wiederanfahren der Altmeiler gilt als unwahrscheinlich, der Atomausstieg und die damit verbundene Energiewende könnten für die Bundesregierung jedoch deutlich teurer werden als geplant.
Nach Information der "Berliner Zeitung" (Mittwoch) wollen die Bundesländer das Vorhaben der Regierung durchkreuzen, einen großen Teil der Kosten für die Förderung der Gebäudesanierung auf Länder und Kommunen abzuwälzen. Mehrere Ausschüsse des Bundesrates hätten beschlossen, vom Bund eine vollständige Kostenübernahme zu fordern.
Die Ausschüsse argumentierten vor der Sitzung des Bundesrates am Freitag, die neue Schuldenbremse müsse eingehalten werden. "Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat, dass der Bund die Mindereinnahmen der Länder und Kommunen, die durch dieses Gesetz entstehen, vollständig ausgleicht", zitiert die Zeitung aus der Ausschussempfehlung.
Die Kostenübernahme würde nach den Angaben Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) fast eine Milliarde Euro im Jahr mehr kosten. Die Regierung will das Förderprogramm mit zinsgünstigen Krediten auf 1,5 Milliarden Euro ab 2012 aufstocken. Zudem sollen ab 2012 jährlich zehn Prozent der Sanierungskosten von der Steuer abgesetzt werden können.
Das Blatt geht davon aus, dass der Finanzminister auf die Forderung der Länder eingehen muss, da das entsprechende Gesetz in der Länderkammer im Gegensatz zu den übrigen Teilen des Energiepaketes zustimmungspflichtig sei. Schwarz-Gelb hat im Bundesrat keine eigene Mehrheit mehr.
Merkel hatte das Atom-Moratorium nach der japanischen Reaktorkatastrophe in Fukushima verkündet. Die sieben ältesten Kernkraftwerke und der ohnehin seit Jahren vom Netz getrennte Atommeiler Krümmel waren vorübergehend stillgelegt worden.
Diese Anlagen sollen nach dem neuen Atomgesetz nicht wieder ans Netz gehen. Da das Gesetz aber frühestens Mitte Juli vorliegen wird, könnten die Energiekonzerne die Atomkraftwerke theoretisch für einige Wochen wieder anfahren, ohne dass Bund und Länder groß etwas dagegen tun könnten. Ein solcher Schritt dürfte aber nach Einschätzung von Experten eher unwahrscheinlich sein.
Begründet wurde das Atom-Moratorium mit Paragraf 19, Absatz 3 des Atomgesetzes. Die Regelung erlaubt bei drohenden konkreten Gefahren eine vorübergehende oder komplette Abschaltung von Atommeilern. Laut Regierung ging es nach Fukushima um eine vorsorgende Maßnahme. Der Energiekonzern RWE hat gegen diese rechtliche Begründung geklagt. Den Unternehmen entgehen insgesamt über 500 Millionen Euro nur durch das Moratorium.