Atom-Ausstieg: RWE verklagt den deutschen Staat
Stand: 18.12.2015
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Essen - Fast fünf Jahre nach der Atom-Katastrophe in Japan und der Abschaltung älterer Atommeiler rollt die Klagewelle der Betreiber. Den Anfang macht RWE mit einer Schadenersatzklage über 235 Millionen Euro wegen der zunächst auf drei Monate befristeten Stilllegungsverfügung für das Kraftwerk Biblis in Hessen.
Wogegen richten sich die Klagen?
Das Moratorium für die ältesten deutschen Blöcke hatten die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Atomländer wenige Tage nach Fukushima vereinbart. Kurz danach folgte die Änderung des Atomgesetzes mit dem endgültigen Aus für zunächst acht Kraftwerke und dem Ausstiegsszenario für die übrigen Anlagen bis Ende 2022. Klagen richten sich gegen das Moratorium und grundsätzlich gegen den Atomausstieg ohne Entschädigung sowie gegen die Brennelementesteuer für die noch laufenden Anlagen und die weitgehende Schließung des Zwischenlagers Gorleben. Insgesamt liegen die möglichen Forderungen nach Einschätzung von Fachleuten bei weit über zehn Milliarden Euro.
Worauf stützt sich RWE bei der Biblis-Klage?
Hessens Verwaltungsgerichtshof hat die befristeten Betriebsverbote für die beiden Biblis-Kraftwerksblöcke in einem Urteil von Anfang 2013 für rechtswidrig erklärt - unter anderem, weil RWE vor der Entscheidung nicht ordnungsgemäß angehört worden sei. Die Entscheidung wurde vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Kritiker halten auch die Begründung des Moratoriums mit "Gefahrenabwehr" für wenig überzeugend. Die Ereignisse in Japan mit einem Seebeben und einem folgenden Tsunami sind ja kaum auf Deutschland übertragbar.
Wann folgen die übrigen Moratoriums-Klagen?
Bei den Landgerichten Hannover und Bonn liegen weitere Klagen von Eon und EnBW gegen das Moratorium für die Kraftwerksblöcke Isar I, Unterweser, Neckarwestheim 1 und Philippsburg 1. Sie sollen im Frühjahr 2016 mündlich verhandelt werden. Dabei geht es insgesamt um rund 650 Millionen Euro Schadenersatz. Die Kläger sehen dabei ihre Position durch die im RWE-Verfahren festgestellte Rechtswidrigkeit des Moratoriums gestärkt.
Wird RWE die Klage gewinnen?
Die Rechtswidrigkeit des Moratoriums heißt noch lange nicht, dass die Gerichte auch einen Schadenersatz in der geforderten Höhe bejahen. Donnerstag ging es ohnehin zunächst um eine Anhörung. Dabei machte das Gericht deutlich, dass der Schadenersatz - wenn überhaupt - deutlich geringer ausfallen dürfte als von RWE gewünscht. Eine Entscheidung wird erst in der zweiten Jahreshälfte 2016 erwartet. Wenn am Ende ein Urteil steht, gibt es noch zwei Berufungs- beziehungsweise Revisionsinstanzen.
Wann kommen die Grundsatzklagen gegen den Atomausstieg?
Sie sollen Anfang 2016 in Karlsruhe verhandelt werden. Eon, RWE und Vattenfall beklagen dabei Eingriffe in das grundrechtlich geschützte Eigentum sowie in die Berufs- und Gewerbefreiheit. Das ist aus Sicht der Konzerne ohne entsprechende Entschädigung verfassungswidrig.
Sollte das Bundesverfassungsgericht dem grundsätzlich zustimmen, planen RWE und Eon danach Schadenersatzklagen in Milliardenhöhe. Der schwedische Energieriese Vattenfall versucht, seinen Schadenersatz bei einem Schiedsgericht in Washington zu erstreiten. Dabei verlangt der Konzern nach nicht bestätigten Angaben rund 4,7 Milliarden Euro. In diesem Verfahren soll im Herbst 2016 verhandelt werden.