Der insolvente Stromversorger ares hat weitere Informationen für seine ehemaligen Kunden zur Verfügung gestellt. Diese fasst die Verivox-Redaktion auf den folgenden Seiten zusammen.
Stromversorgung ist gesichert
Ares-Kunden fallen nahtlos in die sogenannte Notstromversorgung des lokalen Stromversorgers zurück und werden durch diesen mit
Strom versorgt. Dieser Wechsel erfolgt nahtlos, da die lokalen Versorger der Versorgungspflicht gemäß §10 des Energiewirtschaftsgesetz unterliegen. Durch das Inkrafttreten der Notstromversorgung ist die
Kündigung des Vertrages bei ares unnötig.
Tips:
- Der Notstromversorgungstarif sollte auf jeden Fall geprüft werden, da dieser oftmals zu hoch angesetzt wird.
- Die Zählerdaten sollten dem Regionalversorger vorliegen oder sie werden in Kürze abgelesen.
- Kunden sollten den aktuellen Zählerstand unbedingt notieren, um die Abrechnungen von ares und dem Lokalversorger überprüfen zu können.
Neuer Anbieter?
Gemäss der gesetzlichen Regelung haben die betroffenen Kunden drei Monate Zeit, um sich einen neuen
Stromanbieter zu suchen.
Forderungen gegen ares
Ares erstellt für alle Kunden eine Schlussabrechnung. Diese Endabrechnung ist Grundlage für spätere Erstattungen durch ares. Guthaben der Kunden (z.B. aus zuviel bezahlten Abschlägen) werden durch den Insolvenzverwalter erstattet. Deshalb ist es wichtig, dass Sie eventuelle Forderungen gegenüber ares möglichst schnell beim Insolvenzverwalter geltend machen.
Kunden, die Anspruch auf ein Werbegeschenk haben (z.B. durch Vertragsabschluss im Internet oder durch das "Kunden werben Kunden"-Programm), bekommen diese nicht mehr geliefert. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann geklärt werden, ob betroffene Kunden einen Teil des monetären Gegenwertes nachträglich gutgeschrieben bekommen.
Ares hat einen
Infobrief verfasst, den Kunden als PDF herunterladen können.
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