Anwälte sind wegen EnBW-Aktienrückkaufs unter Druck
Stand: 14.10.2011
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Düsseldorf - Im Zusammenhang mit dem EnBW-Aktienrückkauf durch Baden-Württemberg im Dezember 2010 sind nun Vorwürfe gegen die Anwaltskanzlei Gleiss Lutz erhoben worden. Das Rechtsgutachten der Anwälte sei erst im Nachhinein erstellt worden, berichtet das "Handelsblatt" (Freitagausgabe). Denn das Geschäft sei am 6. Dezember verkündet worden, das Gutachten trage hingegen den 15. Dezember als Datum. Die beschuldigte Kanzlei gab zunächst keine Stellungnahme zu dem Zeitungsbericht ab.
In dem Gutachten soll die Kanzlei dem Bericht zufolge eine Beteiligung des Parlaments zudem für nicht nötig befunden haben. Nach Angaben der Zeitung argumentierten die Anwälte damit, dass sich das Aktienpaket durch einen Parlamentsvorbehalt verteuert hätte.
Parlamentsrechte verletzt
Der Staatsgerichtshof hatte es anders als Gleiss Lutz gesehen. Am vergangenen Donnerstag urteilten die Richter, dass die Regierung bei dem Aktienrückkauf Parlamentsrechte verletzt und damit gegen die Verfassung verstoßen hat.
Die damalige Regierung unter Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) hätte die Mitwirkung des Parlaments nicht durch das Notbewilligungsrecht des Finanzministers aushebeln dürfen. Dieser Passus in der Verfassung ist eigentlich für Katastrophen vorgesehen. Auch Kursschwankungen am Kapitalmarkt oder Geheimhaltungspflichten gegenüber dem Vertragspartner könnten keine Rechtfertigung dafür sein, auf eine vorrangige Entscheidung des für Budgetfragen zuständigen Parlaments zu verzichten, so die Richter.
Der damalige Finanzminister Willi Stächele (CDU) zog in dieser Woche die Konsequenz aus dem Urteil und trat von seinem Amt als Landtagspräsident zurück.
Die bei der Abwicklung der Transaktion beteiligte Investmentbank Morgan Stanley wollte auf dapd-Anfrage keinen Kommentar zu dem Bericht des "Handelsblatts" abgeben. Die Zeitung hatte suggeriert, dass den Investmentbankern, die den Deal betreuten, die Schwachstelle im Gutachten hätte auffallen müssen.
"Alles musste sehr schnell gehen"
Die Anbahnung des Aktienrückkaufs erscheint nach der Äußerung eines Managers des französischen Stromkonzerns EdF, von dem Baden-Württemberg das Aktienpaket zurückkaufte, in einem anderen Licht. "Die Initiative ging eindeutig von Mappus aus, es gab einen sehr starken politischen Willen, alles musste sehr schnell gehen", sagte die nicht näher benannte Quelle dem "Handelsblatt".
Mappus hatte die Transaktion damals damit gerechtfertigt, dass die EdF die Mehrheit bei EnBW übernehmen wollte und für einen Fall des Scheiterns mit einem Verkauf der Aktien gedroht habe. Bevor das Unternehmen an einen ausländischen Investor falle, wollte man als Land die Aktien an dem Energiekonzern zurückerwerben, lautete die Argumentation.
EdF war im Jahr 2000 bei EnBW eingestiegen und hatte danach sukzessive sein Aktienpaket aufgestockt. Um die Landesinteressen zu wahren, wurde zwischen den Großaktionären EdF und kommunalen Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW) ein Vertrag geschlossen, in dem bis zum Jahr 2011 gleiche Mitsprache auch bei sich verschiebenden Aktienanteilen vereinbart wurde.
Der nicht näher benannte EdF-Manager sagte dem "Handelsblatt", dass man die Partnerschaft mit den Kommunen eigentlich habe fortsetzen wollen. Dass man letztendlich doch verkauft habe, lag am Preis, der "einfach zu attraktiv" war.
Die neue grün-rote Landesregierung prüft unterdessen, ob Schadenersatzansprüche gegen Gleiss Lutz und Morgan Stanley geltend gemacht werden können. Es würden entsprechende Rechtsgutachten eingeholt, sagte Finanzminister Nils Schmid (SPD) dem Blatt.
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