Anreizregulierung startet fristgerecht zum 1. Januar 2009
Stand: 07.07.2008
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Bonn - Die Bundesnetzagentur hat jetzt die Eigenkapitalzinssätze für Neuinvestitionen in Strom- und Gasnetze einheitlich auf 9,29 Prozent vor Steuern festgelegt und damit bei Stromnetzen eine Erhöhung um 1,38 Prozentpunkte vorgenommen. Altanlagen werden mit 7,56 Prozent vor Steuern verzinst.
Diese Zinssätze gelten ab dem 1. Januar 2009 und finden ihre Anwendung bereits bei der Festlegung der Erlösobergrenzen, die ab diesem Zeitpunkt gelten sollen. In einem umfangreichen Verfahren und in ausführlichen Konsultationen mit Gutachtern und Verfahrensbeteiligten wurde mit dem Aufschlag der Körperschaftssteuer und des Solidaritätszuschlags im Stromnetzbereich eine signifikante Erhöhung gegenüber dem Entwurf vorgenommen, die bei den Netzbetreibern zu Mehrerlösen von 270 - 300 Mio. Euro pro Jahr führen wird.
"Wir haben uns diesen Schritt nicht leicht gemacht, sondern gründlich und ausführlich analysiert. Sowohl die Rechtslage, die auslegungsbedürftig ist, als auch die ökonomischen Argumente gaben am Schluss den Ausschlag zugunsten der Netzbetreiber. Wir zeigen damit auch, dass wir Verfahren und Konsultationen nicht als Pro-forma-Veranstaltungen betrachten, sondern dem besseren Argument eine Chance geben, wenn es überzeugend ist," sagte Kurth.
Rahmenbedingungen für Investitionsbudgets
Die Festlegung der Eigenkapitalverzinsung trifft alle Netzbetreiber. Eine weitere von der Bundesnetzagentur beabsichtigte Änderung zur Verbesserung der Renditeerwartungen der Netzbetreiber betrifft nur einen ausgewählten und eng abgegrenzten Bereich. Hierbei handelt es sich um Investitionen in Netzerweiterungen oder Netzumstrukturierungen. Als Musterbeispiel gelten die Anschlüsse der Offshore-Windparks. Derartige Projekte werden - abweichend vom sonstigen Verfahren innerhalb der Anreizregulierung - über einzelfallbezogene Prüfungen von der Bundesnetzagentur genehmigt. Ziel des Verordnungsgebers ist es, auf diese Weise den Unternehmen die Möglichkeit zusätzlicher Erlöse einzuräumen und so Anreize zu schaffen, dass diese für die energiewirtschaftliche Weiterentwicklung Deutschlands wichtigen Maßnahmen auch tatsächlich durchgeführt werden.
Schließlich wird die Behörde sehr darauf achten, angemessene Rahmenbedingungen zu schaffen, die Investitionen in deutsche Energienetze noch attraktiver zu gestalten. Die Bundesnetzagentur unterstützt uneingeschränkt die "Meseberg-Strategie" der Bundesregierung. Mit Blick auf die anstehenden großen Projekte, insbesondere durch den Ausbau der Offshore-Windenergie, hat die Behörde mit den betroffenen Unternehmen sehr intensive Diskussionen über die Angemessenheit der Rahmenbedingungen mit dem Ergebnis geführt, die Leitfäden weiterzuentwickeln und zu ergänzen. Mit diesen Änderungen werden die Renditeaussichten für diese Einzelprojekte nach ersten Berechnungen um rund zehn Prozent verbessert.
"Für Investitionen von 8,6 Mrd. Euro in den Jahren 2007 bis 2009 besteht jetzt ein wirtschaftlich interessanter und rechtlich stabiler Rahmen, der Zweifelsfragen ausräumt. Im Übrigen ist es auch ein erheblicher Fortschritt, dass Klarheit über die notwendigen Ausbaumaßnahmen geschaffen wird. Unsere Festlegung zum Investitionsbudget und das in der Beratung befindliche Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze ergänzen sich und gewährleisten den raschen Ausbau der erforderlichen neuen Netzstrukturen", sagte Kurth.
Beantragt wurde insgesamt ein Investitionsvolumen von 8,6 Mrd. Euro, davon entfallen rund 6,2 Mrd. Euro auf die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB). Die Anträge von Gasnetzbetreibern summieren sich auf ca. 850 Mio. Euro. Insgesamt sind Anträge für rund 300 Einzelprojekte eingegangen, davon entfallen etwa 150 auf die ÜNB.
"Die Frage, ob diese jetzt festgelegten Renditen auch tatsächlich bei den Investoren ankommen, lässt sich im Rahmen der Investitionsbudgets befriedigend und bejahend beantworten. Dort, wo große Investitionen von mehreren Mrd. Euro in den nächsten Jahren getätigt werden müssen, werden Finanzierungskosten und tatsächliche Fremdkapitalkosten Berücksichtigung finden. Wir unterstützen damit die Anstrengungen der Bundesregierung, den Ausbau der erneuerbaren Energien und den Bau neuer Übertragungsleitungen zu beschleunigen und attraktiv zu machen", sagte Kurth.
"Wenn wir heute die Rahmenbedingungen für Netzinvestitionen in Deutschland verbessern, ist dies auch eine Unterstützung für diejenigen Netzbetreiber, die ihre Netze weiterhin behalten und bedarfsgerecht ausbauen wollen. Angeblich unzureichende Renditen wird man auch im europäischen und internationalen Vergleich nicht mehr als Begründung von Verkaufsabsichten heranziehen können", so Kurth.
Bewertung des Gesamtpakets der Anreizregulierung
"Einen Wermutstropfen gibt es allerdings aus unserer Sicht. Als wir unser Konzept der Anreizregulierung entwickelt haben, wollten wir ein ehrgeiziges Fitnessprogramm für die Netzbetreiber auflegen. Inzwischen sind wir eher beim "Nordic Walking" als beim "forcierten Jogging" gelandet. Die durchschnittliche Effizienz der Stromnetzbetreiber liegt nach der letzten Auswertung zwischen 90 92 Prozent. Es müssen also im Durchschnitt nur neun Prozent Ineffizienzen abgebaut werden, und das in zehn Jahren. Ich würde mich freuen, wenn alle Netzbetreiber in Deutschland wirklich schon so effizient wären. Aber mich beschleicht der Verdacht, dass das in der Verordnung vorgesehene Best-of-Four-Verfahren etwas zu viel von der intendierten Schonwirkung entfaltet. Wir werden dies genau analysieren. Wenn es Revisionsbedarf geben sollte, dann eher in die Richtung von mehr Ehrgeiz, mehr Effizienz und mehr Innovation" so Kurth.
Dass die Effizienzwerte insbesondere für die Netzbetreiber im Bereich Strom sehr gut ausgefallen sind, ist nicht nur auf die Best-of-Four-Abrechnung zurückzuführen. Vor der Durchführung der Effizienzvergleiche werden gewisse Kostenbestandteile, die sog. dauerhaft nicht beeinflussbaren Kostenanteile, von den Gesamtkosten abgezogen. Mit dem Paragrafen 11 der Anreizregulierungsverordnung wird ein abschließender Katalog von dauerhaft nicht beeinflussbaren Kostenanteilen vorgegeben. Auch dieser Katalog, ebenso wie die genannte Bestabrechnung, ist deutlich zum Vorteil der Netzbetreiber gefasst. Hierin enthalten sind beispielsweise sämtliche betrieblichen und tarifvertraglichen Vereinbarungen zu Lohnzusatz- und Versorgungsleistungen, soweit diese in der Zeit vor dem 31. Dezember 2008 abgeschlossen werden. Die vom Verordnungsgeber eingebauten Schutzmechanismen der Netzbetreiber zeigen also nachhaltige Wirkung.
Aus Sicht der Bundesnetzagentur ist im Rahmen der Einführung der Anreizregulierung zunächst alles Notwendige getan, um langfristig ausreichende ökonomische und rechtliche Planungssicherheit für die Refinanzierung von Neubauprojekten, aber auch von Investitionen in den Netzerhalt zu ermöglichen. Jede weitere Anpassung des Rechtsrahmens und/oder zusätzliche Detailforderungen der Netzbetreiber können nur zu nicht sachgerechten Erhöhungen der Netzkosten führen. Die Folge wäre ein weiterer gesamtvolkswirtschaftlicher Verlust durch überhöhte Netzentgelte bei gleichzeitiger Steigerung der Monopolrente.
"Gerade wenn Strom und Gas sich in den nächsten Jahren für die Kunden dramatisch verteuern werden, ist der Wettbewerb wichtiger denn je. Wir liegen zentral in Europa und viele Anbieter drängen auf den deutschen Markt. Marktanteile werden umverteilt, Kunden werden öfter wechseln. Steigende Preise sind ärgerlich, sie sensibilisieren aber auch und fördern ein kritisches Bewusstsein der Verbraucher", sagte Kurth.
Bundesnetzagentur fördert die Option eines gemeinsamen deutschen Stromnetzes Eine große Chance und einen entscheidenden Schritt nach vorn sieht die Bundesnetzagentur auch darin, eine einheitliche deutsche Regelzone zu schaffen. Ein solcher Schritt birgt erhebliche Möglichkeiten, die u. a. in der Hebung von Synergien, in der Vereinfachung der Marktstrukturen sowie in der Stärkung der Position Deutschlands im europäischen Verbundnetz liegen. Durch eine Zusammenlegung der vier Übertragungsnetze im Rahmen einer Netz AG eröffnen sich nach Einschätzung der Bundesnetzagentur Effizienzpotentiale, die weit über die durch die derzeit praktizierte Zusammenarbeit erzielten Synergien hinausgehen.
Zudem stärkt eine gemeinsame Netz AG auch die Position Deutschlands unter den europäischen Übertragungsnetzbetreibern und führt zu einer Verringerung des Koordinierungsaufwands bei der Abwicklung des grenzüberschreitenden Stromhandels. Die Zusammenlegung der vier Übertragungsnetze dürfte auch die Kopplung der europäischen Strommärkte erleichtern.
Bei der Zusammenlegung der vier Übertragungsnetze zu einer Netz AG Deutschland sind allerdings viele technische, rechtliche und organisatorische Fragen zu klären. Es ist vorteilhaft, dieses Projekt umgehend in Angriff zu nehmen und die Handlungsspielräume einer freiwilligen Lösung zu nutzen. Selbstverständlich ist auch ein schrittweises Vorgehen möglich, bei der von der Schaffung einer einheitlichen Netzgesellschaft zunächst abgesehen wird und die vier vorhandenen Unternehmen zunächst "nur" eine einheitliche Regelzone bilden, sei es durch freiwillige Vereinbarungen oder durch Anordnung des Gesetzgebers.
"Noch ist unklar, ob und wie eine deutsche Netz AG entstehen kann und wird. Aber wir sollten die Zeit nutzen, um Vorteile einer einheitlichen Regelzone zu mobilisieren. Wenn schon vieles in der Energieerzeugung und -verteilung teurer wird, auf das wir kaum oder keinen Einfluss haben, dann haben wir alle die Pflicht, vermeidbare Kosten zu eliminieren. Unsere ersten Erkenntnisse zeigen, dass die vier Regelzonen Kosten bei Regel- und Ausgleichsenergie produzieren, die unnötig sind. Hier geht es durchaus um dreistellige Millionenbeträge. Deshalb werden wir so schnell wie möglich alle unsere Befugnisse ausschöpfen, um den unbefriedigenden Zustand zu verändern", so Kurth. "Wir werden dabei alle verfügbaren Expertisen nutzen. Niemand will Sicherheitsprobleme provozieren. Aber schon heute ist vieles machbar, wenn man pragmatisch vorgeht. Sowohl die EU-Kommission, aber vor allem die deutschen ÜNB sollten diese einmalige Chance ergreifen und nutzen. Vieles, was sinnvoll und zweckmäßig ist, kann man nicht immer erzwingen. Aber das Zeitfenster ist günstig, und die Bundesnetzagentur wird hierzu ihren Beitrag leisten, sagte Kurth abschließend.