Anklage gegen Ex-REWE-Chef Berninghaus wegen schwerer Untreue (Mit Bild)
Stand: 15.11.2005
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Köln (dpa) - Der Ex-Vorstandschef des REWE-Konzerns, Ernst Dieter Berninghaus, muss sich in einem Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Untreue in einem besonders schweren Fall verantworten. Die Staatsanwaltschaft habe Anklage erhoben, es gehe um eine Summe im zweistelligen Millionenbereich, sagte der Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft, Ulrich Boden, am Dienstag und bestätigte Berichte der "Kölnischen Rundschau". Berninghaus soll verdeckt Anteile an der Schweizer Internetfirma Nexum erworben und ungerechtfertigt Provisionen eingestrichen haben. Ihm droht eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren.
Berninghaus und REWE hatten sich Anfang August in einem gerichtlichen Vergleich auf eine "Kompensation" von 11 Millionen Euro für den Handelskonzern geeinigt. Außerdem verzichtete Berninghaus auf alle Leistungen aus der Aufhebungsvereinbarung als Vorstandschef und verlor alle Pensionsrechte.
Nach nur knapp sechs Monaten als Vorstandschef war Berninghaus im Oktober 2004 völlig überraschend als REWE-Vorstandssprecher aus "gesundheitlichen Gründen" zurückgetreten. Kurze Zeit später reichte REWE eine Schadenersatzklage ein und stellte Anfang 2005 Strafanzeige gegen Berninghaus und andere möglicherweise Beteiligte.
Berninghaus soll den Nexum-Deal laut REWE mit einem Studienfreund, dem Metro-Manager Ralf Bender, eingefädelt haben. "Das Verfahren gegen Herrn Bender wegen Beihilfevorwürfen kann gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt werden, wenn das Gericht dem zustimmt", sagte Boden.