Anhörung der Thüringer Energie AG nach Abmahnung durch Kartellamt
Stand: 16.01.2003
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Bonn/Erfurt (dpa/th) - Die Thüringer Energie AG hat den Vorwurf der Wettbewerbsbehinderung durch zu hohe Preise bei der Durchleitung von Konkurrenzstrom in ihrem Netz zurückgewiesen. Nach einer Abmahnung durch das Bundeskartellamt legte das Unternehmen am Mittwoch in Bonn bei einer mündlichen Verhandlung seine Position dar. Nach Angaben einer Kartellamtssprecherin sei die Abmahnung wegen des begründeten Verdachts erfolgt, dass die zum E.ON-Konzern gehörende Thüringer Energie AG (TEAG/Erfurt) überhöhte Nutzungsentgelte verlangt. Eine Entscheidung, ob zu hohe Durchleitungspreise untersagt werden, sei noch nicht gefallen.
«Wir haben den Sachverhalt begründet und versucht, die Vorwürfe zu entkräften», sagte Unternehmenssprecher Olaf Werner auf Anfrage. Nach früheren Angaben hat Thüringens mit Abstand größter Stromversorger seine Netznutzungsentgelte entsprechend der Vereinbarung der Energiewirtschafts- und Verbraucherverbände von 2002 kalkuliert.
Nach Angaben des Bundeskartellamtes ist die Abmahnung gegen die TEAG die zweite innerhalb der Ende Januar 2002 eingeleiteten zehn förmlichen Missbrauchsverfahren wegen überhöhter Durchleitungspreise. Die Wettbewerbsbehörde machte bei diesem Verfahren erstmals von seiner gerichtlich bestätigten Möglichkeit Gebrauch, auch die Kostenkalkulation des betroffenen Unternehmens zu prüfen. Hohe Netznutzungsentgelte seien derzeit das Haupthindernis für einen wirksamen Wettbewerb auf den Strommärkten.
Das Kartellamt hatte Anfang 2002 gegen zehn Stromnetzbetreiber, die zu den marktbeherrschenden Energiekonzernen E.ON (Düsseldorf) und RWE (Essen) gehören, Missbrauchsverfahren wegen zu hoher Durchleitungspreise eingeleitet.