Lüneburg (dpa) - Im jahrelangen juristischen Tauziehen um die Genehmigung des Atomendlagers Schacht Konrad bei Salzgitter will das niedersächsische Oberverwaltungsgericht im März eine Entscheidung fällen. Am 28. Februar und am 1. März werde in Lüneburg über die Klagen von zwei Landwirten und drei benachbarten Kommunen gegen die Genehmigung des Lagers verhandelt, sagte Gerichtssprecher Jürgen Rettberg am Donnerstag auf dpa-Anfrage.
Im ehemaligen Eisenerzbergwerk Schacht Konrad soll schwach- und mittelradioaktiver
Atommüll gelagert werden. Solcher Abfall fällt in Kraftwerken, Forschungslabors, Kliniken sowie in der Industrie an und macht rund 95 Prozent des gesamten deutschen Atommülls aus. Bislang gibt es in Deutschland dafür kein
Endlager, sondern nur Zwischenlager.
Die Planungen und Erkundungen für das Lager Schacht Konrad ziehen sich seit über 20 Jahren hin. Das Lüneburger Urteil dürfte allerdings immer noch nicht das letzte Wort in der Sache sein: Es wird erwartet, dass der Verlierer des Verfahrens versuchen wird, das Bundesverwaltungsgericht als letzte Instanz anzurufen.
Kläger sind zwei Landwirte, deren Hof in unmittelbarer Nähe des Atommülllagers liegt, die Stadt Salzgitter sowie die Gemeinden Lengede und Vechelde. Beklagter ist das Umweltministerium des Landes Niedersachsen als Genehmigungsbehörde. Das Ministerium hatte das Lager im April 2002 genehmigt.ver Abfall gelagert werden.