Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Anfang März Entscheidung in Streit über Atommüllendlager Konrad

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Lüneburg (dpa) - Im jahrelangen juristischen Tauziehen um die Genehmigung des Atomendlagers Schacht Konrad bei Salzgitter will das niedersächsische Oberverwaltungsgericht im März eine Entscheidung fällen. Am 28. Februar und am 1. März werde in Lüneburg über die Klagen von zwei Landwirten und drei benachbarten Kommunen gegen die Genehmigung des Lagers verhandelt, sagte Gerichtssprecher Jürgen Rettberg am Donnerstag auf dpa-Anfrage.

Im ehemaligen Eisenerzbergwerk Schacht Konrad soll schwach- und mittelradioaktiver Atommüll gelagert werden. Solcher Abfall fällt in Kraftwerken, Forschungslabors, Kliniken sowie in der Industrie an und macht rund 95 Prozent des gesamten deutschen Atommülls aus. Bislang gibt es in Deutschland dafür kein Endlager, sondern nur Zwischenlager.

Die Planungen und Erkundungen für das Lager Schacht Konrad ziehen sich seit über 20 Jahren hin. Das Lüneburger Urteil dürfte allerdings immer noch nicht das letzte Wort in der Sache sein: Es wird erwartet, dass der Verlierer des Verfahrens versuchen wird, das Bundesverwaltungsgericht als letzte Instanz anzurufen.

Kläger sind zwei Landwirte, deren Hof in unmittelbarer Nähe des Atommülllagers liegt, die Stadt Salzgitter sowie die Gemeinden Lengede und Vechelde. Beklagter ist das Umweltministerium des Landes Niedersachsen als Genehmigungsbehörde. Das Ministerium hatte das Lager im April 2002 genehmigt.ver Abfall gelagert werden.