Anbieter von Vorauskassetarifen und Kaution in der Kritik
Stand: 26.10.2010
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Heidelberg – Wer die günstigsten verfügbaren Angebote für Strom und Gas sucht, stößt meistens auf Vorauskassetarife und Tarife mit sogenannter „Kaution“. Bei diesen Tarifen werden Strom und Gas in der Regel für ein ganzes Jahr im Voraus bezahlt, was für Verbraucher eine deutliche Belastung darstellt. Bei Tarifen mit Kaution hinterlegt der Verbraucher eine bestimmte Summe für die Vertragslaufzeit beim Anbieter. Im Gegenzug bieten die Energieversorger Preise an, die häufig nicht von Tarifen mit monatlichen Abschlagszahlungen unterboten werden können.
Die Verbraucherzentralen warnen vor Vorauszahlung und Kaution, da im Falle einer Insolvenz des Energieversorgers das im Voraus bezahlte Geld höchstwahrscheinlich verloren ist. Diese Warnung ist berechtigt, allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass sich die jährliche Vorauszahlung im Energiebereich mittlerweile zu einer gängigen Zahlungsform entwickelt hat. Derzeit haben 76 Stromanbieter Tarife mit jährlicher Vorauskasse im Programm. Bei mehr als der Hälfte dieser Anbieter handelt es sich um kommunale Grundversorger oder deren Vertriebstöchter.
Die letzte Pleite eines Stromversorgers datiert auf das Jahr 2002 (Ares energie direkt). Derzeit gibt es Gerüchte über eine mögliche Insolvenz des Energieversorgers TelDaFax. Am vergangenen Mittwoch berichtete das Handelsblatt über eine Verschuldung und möglicherweise drohende Insolvenz des Unternehmens. TelDaFax dementierte die Berichte und sieht sich als Opfer einer Medienkampagne, welche einen derzeit laufenden Verkaufsprozess sabotieren solle. Am letzten Freitag brachte sich der Konkurrent FlexStrom als möglicher Käufer von TelDaFax ins Gespräch.
Wie es tatsächlich um die Finanzen von TelDaFax steht, ist bislang unklar. Die Bundesnetzagentur als zuständige Regulierungsbehörde konnte bisher keine Unregelmäßigkeiten bei TelDaFax feststellen. Die Kunden des Unternehmens müssen für den Fall einer Insolvenz keine Unterbrechung der Strom- oder Gasversorgung befürchten. Der jeweilige Grundversorger ist gesetzlich verpflichtet, die Versorgung mit Strom und Gas zu gewährleisten. Geleistete Vorauszahlungen an den insolventen Versorger wären jedoch wahrscheinlich verloren.