Alten Kühlschrank nicht als Zweitgerät benutzen
Stand: 22.06.2015
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Rostock - Wer einen neuen Kühlschrank kauft, um die Stromkosten zu senken, sollte das alte Gerät nicht im Keller weiter betreiben. Doch diese Idee haben viele - und sie ist schlecht: Einen neuen Kühlschrank kaufen, um die Stromkosten zu senken, aber im alten Modell noch das Bier kühlen. Denn statt der eigentlich gewünschten Ersparnis bei den Stromkosten, zahlt ein Haushalt dann drauf.
Darauf weist die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern hin. Ihre Berater entdecken viele solcher Zweitgeräte bei ihren Hausbesuchen.
Der Austausch und obendrein die Entsorgung des alten Gerätes lohnt sich: Heute gekaufte Kühl-Gefrierkombinationen der Energieeffizienzklasse A+++ verbrauchen den Informationen zufolge 150 Kilowattstunden pro Jahr. Ein 15 Jahre alter Kühlschrank benötigt rund 250 Kilowattstunden pro Jahr, ein 20 Jahre alter Gefrierschrank bis zu 950. Kann man auf einen der letzteren beiden verzichten, spart der Haushalt bei den aktuellen Strompreisen rund 70 beziehungsweise 240 Euro pro Jahr.
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Jahresverbrauch: 3.500 kWh
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(Stand: 06.12.2024) -
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Eine eingeschränkte Preisgarantie begrenzt sich auf den Energiekostenanteil sowie die Netznutzungsentgelte, nicht aber auf sämtliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei Änderungen von Steuern, Abgaben oder Umlagen können die Preise entsprechend angepasst werden.
Im Gegensatz dazu gibt es die vollständige Preisgarantie, in der auch Umlagen und Abgaben enthalten sind. Nur Änderungen der Mehrwert- und der Stromsteuer dürfen direkt weitergegeben werden.
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1 Kilowattstunde (kWh) Strom kostet durchschnittlich knapp 38 Cent. Das ist jedoch nur ein grober Schätzwert. Wichtig zu beachten: Die meisten Stromversorger geben einen „Arbeitspreis“ in Cent pro Kilowattstunde (kWh) an. Hinzu kommt noch ein monatlicher fester Grundpreis, der unabhängig vom Verbrauch berechnet wird.
Wer ermitteln möchte, was 1 Kilowattstunde (kWh) bei einem Stromversorger kostet, muss diesen Grundpreis berücksichtigen. Der jährliche Stromverbrauch wird mit dem Arbeitspreis multipliziert und das Ergebnis mit dem jährlichen Grundpreis addiert. Anschließend wird das Ergebnis durch den jährlichen Stromverbrauch in kWh dividiert. Das Ergebnis sind die effektiven Kosten pro 1 Kilowattstunde (kWh) Strom.
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Wer noch nie gewechselt hat, wird vom sogenannten Grundversorger beliefert. Dabei handelt es sich um das örtliche Stromversorgungsunternehmen, beispielsweise die Stadtwerke.
Wenn Sie auch noch nie den Tarif bei diesem Stromversorger gewechselt haben, werden Sie zu den Bedingungen der Grundversorgung beliefert.
Die Grundversorgung kann kurzfristig gekündigt werden - das übernimmt der neue Stromanbieter für Sie. -
Die allermeisten Stromtarife haben einen einheitlichen Preis pro Kilowattstunde, der unabhängig von der Tageszeit ist. Darauf sind auch die meisten Stromzähler ausgelegt. Es gibt Stromtarife, bei denen der nachts verbrauchte Strom zwischen 10 und 20 Prozent günstiger ist. Dafür ist ein Doppeltarifzähler notwendig. Das lohnt sich vor allem für Verbraucher mit Nachtspeicherheizungen.