AKW-Laufzeitverlängerung im Widerspruch zu EU-Wettbewerbsrecht?
Stand: 07.10.2010
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Gorleben - Nach Ansicht der Grünen-Europapolitikerin Rebecca Harms steht die von der Bundesregierung beschlossene Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke eventuell im Widerspruch zum EU-Wettbewerbsrecht. Das Abkommen sei eine unfaire Begünstigung der vier großen deutschen Energiekonzerne. Denn die Vereinbarung zementiere damit deren Marktmacht und verhindere den Wettbewerb, begründete die Fraktionschefin der Grünen im Europaparlament am Donnerstag ihre Meinung.
Durch den "Deal" fielen den Energiekonzernen Gewinne von bis zu 150 Milliarden Euro in den Schoß. Energiepolitisch wie juristisch sei dies nicht zu vertreten. Anbietern von erneuerbaren Energiequellen werde der Zugang zum Markt erheblich erschwert. "Die EU-Kommission steht in der Pflicht, die deutsche Vereinbarung über die Laufzeitverlängerung dringend und ernsthaft wettbewerbsrechtlich zu prüfen", sagte Harms.