AKW-Laufzeit: ohne Zustimmung der Länder nur 10 Jahre
Stand: 13.08.2010
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Berlin - Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) hat in der Diskussion über eine Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke nach einem Zeitungsbericht Unterstützung aus den Bundesministerien des Innern und der Justiz bekommen. Beide halten laut Informationen der "Süddeutschen Zeitung" eine Verlängerung um maximal zehn Jahre für möglich, wenn auf die Beteiligung des Bundesrates verzichtet werden soll.
Sonst wäre die Zustimmung der Länder nötig, hieß es in Regierungskreisen, berichtet die Zeitung. Es wird davon ausgegangen, dass die derzeitige Bundesratsmehrheit die Verlängerung verweigern würde.
Nach Auffassung der beiden Verfassungsressorts ist der Verzicht auf Mitwirkung der Länder nur bei einer "moderaten" Verlängerung der Atom-Laufzeiten möglich. Sowohl Innen- als auch Justizministerium prüfen derzeit, was "moderat" konkret bedeutet. Es zeichne sich ab, dass eine Laufzeitverlängerung in zweistelliger Höhe ohne Zustimmung der Länderkammer wohl kaum verfassungsmäßig sei, berichtet die "Süddeutsche". Die Zehn-Jahres-Grenze sei das Maximum, manche Experten hielten sogar nur sieben oder acht Jahre für denkbar. Dies läge deutlich unter Forderungen aus der Union und der Industrie.
Die Grünen-Fraktionsvize Bärbel Höhn kritisierte: "10 Jahre Laufzeitverlängerung würden die Restlaufzeiten der Atomkraftwerke, die Unfallrisiken und die zusätzlichen Atommüllmengen fast verdreifachen." Ohne Zustimmung des Bundesrates sei eine Laufzeitverlängerung unwirksam - "egal ob für 4, 8 und 15 Jahre". Das bestätige die Mehrheit der vorliegenden Rechtsgutachten. "Wenn die Bundesregierung die Länderkammer trotzdem umgeht, werden wir Grüne dagegen beim Bundesverfassungsgericht Normenkontrollklage einlegen."
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