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AKW Brunsbüttel wegen dreijährigen Stillstands vor dem Aus?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

München/Brunsbüttel - Das Atomkraftwerk Brunsbüttel des Energieversorgers Vattenfall muss möglicherweise geschlossen werden. Aufgrund des mehr als dreijährigen Stillstands des schleswig-holsteinischen Reaktors sei dessen Betriebsgenehmigung erloschen. Dies berichtete die "Süddeutsche Zeitung" (Montagausgabe) am Sonntag vorab. Zu diesem Resultat komme ein Gutachten, das die Grünen-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag bei der Umweltrechtlerin Cornelia Ziehm in Auftrag gegeben habe. Demnach müsste der Betreiber Vattenfall eine neue Betriebsgenehmigung für das Kraftwerk einholen, um wieder Strom damit erzeugen zu können. Über die neuen Erkenntnisse zu Brunsbüttel wollten die Grünen am Montag (20. Dezember, 12.15 Uhr) auf einer Pressekonferenz in Kiel informieren.

Eine neue Betriebsgenehmigung dürfte laut "Süddeutsche" schwierig für das Kraftwerk werden, das seit 33 Jahren am Netz ist. Das Gutachten argumentiert mit einer Regelung, die gar nicht im Atomgesetz steht, sondern im Bundesimmissionsschutzgesetz. Dieses fordert vom Betreiber von Industrieanlagen eine neue Genehmigung, "wenn eine Anlage während eines Zeitraumes von mehr als drei Jahren nicht betrieben worden ist". Das Atomgesetz, eigentlich maßgeblich für Atomanlagen, verweist auf diesen Paragraphen. "Eine Wiederinbetriebnahme des Kernkraftwerks Brunsbüttel ist unzulässig", zitiert das Blatt Umweltrechtlerin Ziehm.

Nach Angaben von Vattenfall ist auch der Stillstand "laut Betriebshandbuch ein bestimmungsgemäßer Betrieb", sagte eine Sprecherin. Zudem gelte für ein Kernkraftwerk nun einmal das Atomrecht. Das Atomgesetz hatte der "Süddeutschen" zufolge ursprünglich eine eigene Rechtsverordnung analog zu den Immissionsschutz-Regeln vorgesehen. Laut Ziehm aber fehlt diese bis heute. Damit gelte das Industrieanlagen-Recht. Die Kieler Atomaufsicht wollte den Fall prüfen. Noch aber liege das Gutachten nicht offiziell vor, hieß es am Sonntag.

"Eine Genehmigung zum Wiederanfahren darf nicht erteilt werden, solange dieser Einwand nicht geklärt ist", sagte Grünen-Fraktionschef Robert Habeck der Zeitung. Parallel erwögen die Grünen eine Feststellungsklage, um den Sachverhalt vor Gericht zu bringen. "Brunsbüttel darf nicht wieder ans Netz", sagte Habeck.