Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

AKW-Abschaltung: EnBW fordert Schadenersatz in Millionenhöhe

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Karlsruhe - Der Energiekonzern EnBW will juristisch gegen die erzwungene Abschaltung von zwei Atommeilern vorgehen und Schadenersatz einklagen.

Am Dienstag solle beim Landgericht Bonn eine entsprechende Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland und das Land Baden-Württemberg eingereicht werden, kündigte das Unternehmen am Montag in Karlsruhe an. Durch die 2011 angeordnete Abschaltung der Blöcke in den Kernkraftwerken Philippsburg und Neckarwestheim sei ihm ein Schaden in Höhe eines niedrigen dreistelligen Millionenbetrags entstanden.

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihre damalige schwarz-gelbe Koalition hatten nach der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima im März 2011 ein Atom-Moratorium beschlossen. Die acht betroffenen Anlagen sollten zunächst nur drei Monate abgeschaltet werden und wurden anschließend auf Basis der Atom-Novelle für immer stillgelegt.

Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) geht davon aus, dass die vorrübergehende Stilllegung nach dem Landes-Atomgesetz rechtmäßig war. EnBW habe damals - anders als RWE - auch keine Rechtsmittel gegen die Anordnung eingelegt.

RWE war wegen der Stilllegung des Kraftwerks Biblis vor Gericht gezogen. Nach dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat auch das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung des Landes für rechtswidrig befunden. Auch E.ON fordert von der Bundesregierung inzwischen Geld zurück.

Vor diesem Hintergrund habe sich nun auch EnBW entschlossen, mögliche Ansprüche geltend zu machen, hieß es in der Mitteilung. Denn die würden sonst zum 31. Dezember 2014 verjähren.