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38 Millionen Euro Strafe für E.ON wegen Siegelbruch

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Luxemburg - Der Energieriese E.ON muss wegen der Behinderung von Kartellermittlungen ein Bußgeld in Höhe von 38 Millionen Euro an die EU zahlen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg wies am Mittwoch eine Nichtigkeitsklage des Energieunternehmens gegen die 2008 verhängte Buße zurück.

Nach einer Durchsuchung von E.ON-Geschäftsräumen durch die EU-Wettbewerbsbehörden im Mai 2006 soll der Konzern ein von den Ermittlern an einem Lagerraum angebrachtes Siegel aufgebrochen haben. In dem Raum befanden sich die von den Wettbewerbshütern sichergestellten Unterlagen. E.ON wies die Vorwürfe zurück. Die Richter in Luxemburg kamen aber zu dem Schluss, dass "zumindest ein fahrlässiger Siegelbruch gegeben sei".

Die Buße entspricht etwa 0,14 Prozent des Umsatzes und muss nach dem Urteil des EuGH nicht abgemildert werden. Denn ein Siegelbruch sei eine "besonders schwerwiegende Zuwiderhandlung". Die Höhe der Strafe sei nicht unverhältnismäßig, da sie eine "hinreichende Abschreckungswirkung" gewährleisten müsse.

Für die EU-Kommission hat der Fall exemplarische Bedeutung. Es war das erste Mal, dass die Wettbewerbshüter bei Kommissionsermittlungen so vorgegangen sind. E.ON hat zwei Monate Zeit, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.