119 Stromanbieter kündigen Preiserhöhungen an
Stand: 20.03.2012
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Heidelberg – Die Strombranche erhöht weiterhin die Preise. Insgesamt 119 Stromanbieter haben für April und Mai 2012 Preiserhöhungen von durchschnittlich 4 Prozent angekündigt. Ein Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 4.000 kWh muss dadurch rund 32 Euro mehr pro Jahr bezahlen.
Mit den weiteren Erhöhungen setzt sich der Trend steigender Strompreise im Jahr 2012 ungebrochen fort. Die Versorger machen in der Regel erhöhte Netzgebühren für den Anstieg der Preise verantwortlich. Für einen Verbrauch von 4.000 kWh betrugen die durchschnittlichen Netzgebühren im Jahr 2011 rund 225 Euro (netto). Im Jahr 2012 ist dieser Wert um 5 Prozent auf 236 Euro angestiegen.
Wer eine Strompreiserhöhung erhält, muss diese nicht tatenlos hinnehmen. Im Falle einer Preisänderung steht den Verbrauchern ein Sonderkündigungsrecht zu, das in der Regel zwei Wochen nach Zugang der Nachricht ausgeübt werden kann. Da dieser Zeitraum recht kurz ist, sollten Verbraucher in diesem Fall selbst die Kündigung beim bisherigen Anbieter übernehmen. Anschließend kann ein neuer Stromanbieter mit der Lieferung beauftragt werden.
Nachrichten zum Thema
Jetzt Stromtarif sichern
-
Strom ab 0,27 Euro/kWh
-
Bis zu 850 Euro sparen
So haben wir gerechnet
Wohnort: Villingen-Schwenningen, 78054
Jahresverbrauch: 4.000 kWh
Günstigster Tarif: immergrün! Spar Smart FairPlus, Kosten im ersten Jahr: 1.048,85 Euro
Grundversorgungstarif: Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH SVSstrom allgemein, Kosten: 1.986,96 Euro
Einsparung: 938,11 Euro
(Stand: 08.04.2025) -
über 12.000 Tarife im Vergleich
Mehr rund um Strom
-
Eine eingeschränkte Preisgarantie begrenzt sich auf den Energiekostenanteil sowie die Netznutzungsentgelte, nicht aber auf sämtliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei Änderungen von Steuern, Abgaben oder Umlagen können die Preise entsprechend angepasst werden.
Im Gegensatz dazu gibt es die vollständige Preisgarantie, in der auch Umlagen und Abgaben enthalten sind. Nur Änderungen der Mehrwert- und der Stromsteuer dürfen direkt weitergegeben werden.
Weniger umfassend als die eingeschränkte Preisgarantie ist die „Energiepreisgarantie“: Hier wird nur der Energiekostenanteil des Gesamtpreises garantiert. Änderungen bei Netzentgelten oder im Bereich der Steuern und Abgaben können vom Anbieter direkt weitergegeben werden. -
1 Kilowattstunde (kWh) Strom kostet durchschnittlich knapp 38 Cent. Das ist jedoch nur ein grober Schätzwert. Wichtig zu beachten: Die meisten Stromversorger geben einen „Arbeitspreis“ in Cent pro Kilowattstunde (kWh) an. Hinzu kommt noch ein monatlicher fester Grundpreis, der unabhängig vom Verbrauch berechnet wird.
Wer ermitteln möchte, was 1 Kilowattstunde (kWh) bei einem Stromversorger kostet, muss diesen Grundpreis berücksichtigen. Der jährliche Stromverbrauch wird mit dem Arbeitspreis multipliziert und das Ergebnis mit dem jährlichen Grundpreis addiert. Anschließend wird das Ergebnis durch den jährlichen Stromverbrauch in kWh dividiert. Das Ergebnis sind die effektiven Kosten pro 1 Kilowattstunde (kWh) Strom.
-
Wer noch nie gewechselt hat, wird vom sogenannten Grundversorger beliefert. Dabei handelt es sich um das örtliche Stromversorgungsunternehmen, beispielsweise die Stadtwerke.
Wenn Sie auch noch nie den Tarif bei diesem Stromversorger gewechselt haben, werden Sie zu den Bedingungen der Grundversorgung beliefert.
Die Grundversorgung kann kurzfristig gekündigt werden - das übernimmt der neue Stromanbieter für Sie. -
Die allermeisten Stromtarife haben einen einheitlichen Preis pro Kilowattstunde, der unabhängig von der Tageszeit ist. Darauf sind auch die meisten Stromzähler ausgelegt. Es gibt Stromtarife, bei denen der nachts verbrauchte Strom zwischen 10 und 20 Prozent günstiger ist. Dafür ist ein Doppeltarifzähler notwendig. Das lohnt sich vor allem für Verbraucher mit Nachtspeicherheizungen.