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Nachrichten über Strom

Übersicht unserer Strom Nachrichten

Verschwendungsbilanz: Bequemen Strom- und Gaskunden entgehen 4 Milliarden Euro im ersten Halbjahr 2024
Neu
10.07.2024
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Verschwendungsbilanz: Bequemen Strom- und Gaskunden entgehen 4 Milliarden Euro im ersten Halbjahr 2024

Halbjahresrückblick: Haushaltsstrom für E-Autos halb so teuer wie Benzin
08.07.2024
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Halbjahresrückblick: Haushaltsstrom für E-Autos halb so teuer wie Benzin
Stromnetzgebühren: Haushalte auf dem Land zahlen bis zu 50 Prozent mehr als in der Stadt
01.07.2024
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Immer mehr Deutsche nutzen Klimaanlagen
27.06.2024
AdobeStock_268163678 Klimaanlage anschalten
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Halbjahresbilanz: Strompreise sinken durchschnittlich um 3,7 Prozent
17.06.2024
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Effiziente Wärmepumpe heizt 38 Prozent günstiger als Gasheizung
17.06.2024
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Zu teurer Strom: Bequemlichkeit kostet Stromkunden 5,5 Milliarden Euro
21.05.2024
Grundpreis Strom
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Preise für Solaranlagen seit dem Winter um 5 Prozent gesunken
13.05.2024
Themenseite_Solardach
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Über zwei Drittel der Haushalte in Deutschland sorgen sich um Energiepreise 
02.05.2024
AdobeStock_647262489 Mann mit Laptop
Über zwei Drittel der Haushalte in Deutschland sorgen sich um Energiepreise 

Mehr rund um Strom

  • Eine eingeschränkte Preisgarantie begrenzt sich auf den Energiekostenanteil sowie die Netznutzungsentgelte, nicht aber auf sämtliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei Änderungen von Steuern, Abgaben oder Umlagen können die Preise entsprechend angepasst werden.

    Im Gegensatz dazu gibt es die vollständige Preisgarantie, in der auch Umlagen und Abgaben enthalten sind. Nur Änderungen der Mehrwert- und der Stromsteuer dürfen direkt weitergegeben werden.

    Weniger umfassend als die eingeschränkte Preisgarantie ist die „Energiepreisgarantie“: Hier wird nur der Energiekostenanteil des Gesamtpreises garantiert. Änderungen bei Netzentgelten oder im Bereich der Steuern und Abgaben können vom Anbieter direkt weitergegeben werden.
  • 1 Kilowattstunde (kWh) Strom kostet durchschnittlich knapp 38 Cent. Das ist jedoch nur ein grober Schätzwert. Wichtig zu beachten: Die meisten Stromversorger geben einen „Arbeitspreis“ in Cent pro Kilowattstunde (kWh) an. Hinzu kommt noch ein monatlicher fester Grundpreis, der unabhängig vom Verbrauch berechnet wird.

    Wer ermitteln möchte, was 1 Kilowattstunde (kWh) bei einem Stromversorger kostet, muss diesen Grundpreis berücksichtigen. Der jährliche Stromverbrauch wird mit dem Arbeitspreis multipliziert und das Ergebnis mit dem jährlichen Grundpreis addiert. Anschließend wird das Ergebnis durch den jährlichen Stromverbrauch in kWh dividiert. Das Ergebnis sind die effektiven Kosten pro 1 Kilowattstunde (kWh) Strom.

  • Wer noch nie gewechselt hat, wird vom sogenannten Grundversorger beliefert. Dabei handelt es sich um das örtliche Stromversorgungsunternehmen, beispielsweise die Stadtwerke.

    Wenn Sie auch noch nie den Tarif bei diesem Stromversorger gewechselt haben, werden Sie zu den Bedingungen der Grundversorgung beliefert.
    Die Grundversorgung kann kurzfristig gekündigt werden - das übernimmt der neue Stromanbieter für Sie.
  • Die allermeisten Stromtarife haben einen einheitlichen Preis pro Kilowattstunde, der unabhängig von der Tageszeit ist. Darauf sind auch die meisten Stromzähler ausgelegt. Es gibt Stromtarife, bei denen der nachts verbrauchte Strom zwischen 10 und 20 Prozent günstiger ist. Dafür ist ein Doppeltarifzähler notwendig. Das lohnt sich vor allem für Verbraucher mit Nachtspeicherheizungen.