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Um welchen Bereich geht es genau?
Häufig gestellte Fragen:
Im Gegensatz dazu gibt es die vollständige Preisgarantie, in der auch Umlagen und Abgaben enthalten sind. Nur Änderungen der Mehrwert- und der Stromsteuer dürfen direkt weitergegeben werden.
Weniger umfassend als die eingeschränkte Preisgarantie ist die „Energiepreisgarantie“: Hier wird nur der Energiekostenanteil des Gesamtpreises garantiert. Änderungen bei Netzentgelten oder im Bereich der Steuern und Abgaben können vom Anbieter direkt weitergegeben werden.
1 Kilowattstunde (kWh) Strom kostet durchschnittlich knapp 38 Cent. Das ist jedoch nur ein grober Schätzwert. Wichtig zu beachten: Die meisten Stromversorger geben einen „Arbeitspreis“ in Cent pro Kilowattstunde (kWh) an. Hinzu kommt noch ein monatlicher fester Grundpreis, der unabhängig vom Verbrauch berechnet wird.
Wer ermitteln möchte, was 1 Kilowattstunde (kWh) bei einem Stromversorger kostet, muss diesen Grundpreis berücksichtigen. Der jährliche Stromverbrauch wird mit dem Arbeitspreis multipliziert und das Ergebnis mit dem jährlichen Grundpreis addiert. Anschließend wird das Ergebnis durch den jährlichen Stromverbrauch in kWh dividiert. Das Ergebnis sind die effektiven Kosten pro 1 Kilowattstunde (kWh) Strom.
Wenn Sie auch noch nie den Tarif bei diesem Stromversorger gewechselt haben, werden Sie zu den Bedingungen der Grundversorgung beliefert.
Die Grundversorgung kann kurzfristig gekündigt werden - das übernimmt der neue Stromanbieter für Sie.
Sie sollten sich den Zählerstand am Tag des Lieferbeginns und bei Neueinzug am Tag der Schlüsselübergabe notieren. Ändern sich die Preise, sollten Sie ebenfalls den Zählerstand zum Änderungszeitpunkt ablesen und dem Versorger mitteilen.
Mehr als die Hälfte des in Deutschland erzeugten Stroms kommt aus erneuerbaren Energiequellen. Der meiste Ökostrom kommt aus Windkraft. Sie trug 2023 fast ein Drittel zu dem in Deutschland erzeugten Strom bei. Etwa zwölf Prozent kommt aus Photovoltaik-Anlagen. Der Rest kommt aus Biomasse und Wasserkraftwerken.
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