Strom bei WSW: Tarife im Vergleich
WSW Energie & Wasser AG
Bromberger Str. 39
42281 Wuppertal
Stromtarife der WSW Energie & Wasser AG
Der Energieversorger beliefert neben Privatleuten auch Unternehmen und Industriebetriebe mit Strom. Abgesehen von Haushalts- und Gewerbestrom umfasst die Produktpalette der WSW Energie & Wasser AG auch Heizstromtarife für Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen. Die Verfügbarkeit der einzelnen Tarife fällt jedoch sehr unterschiedlich aus. Einige Stromtarife bietet der Versorger lediglich in Wuppertal an, andere hingegen bundesweit.
Verbraucherinnen und Verbraucherinnen können sich von der WSW Energie & Wasser AG sowohl mit Normal- als auch mit Ökostrom versorgen lassen – teilweise sogar direkt aus lokaler Erzeugung. Fällt Ihre Wahl auf grüne Energie, beinhaltet der Strommix weder Kohle und Gas noch Kernkraft. Dank einer Zusatzoption besteht in klassischen Tarifen ebenfalls die Möglichkeit, die Stromlieferung gegen einen Aufpreis vollständig auf Ökostrom umzustellen. Seine Grünstromprodukte lässt der Energieanbieter jährlich vom TÜV Rheinland überprüfen. Dieser bestätigt, dass der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt.
Wie fallen die Laufzeiten und Kündigungsfristen bei WSW-Stromtarifen aus?
Die meisten Stromtarife der WSW Energie & Wasser AG weisen eine unbegrenzte Laufzeit und eine Kündigungsfrist von einem Monat auf. Es gibt aber auch Tarifangebote mit einer Erstlaufzeit bis zum Jahresende, für die ebenfalls eine einmonatige Kündigungsfrist gilt. Wird der Stromvertrag zum Laufzeitende nicht gekündigt, läuft er auf unbestimmte Zeit weiter. Lediglich in der Grundversorgung fällt die Kündigungsfrist mit zwei Wochen kürzer aus, was auf gesetzliche Vorgaben zurückgeht.
Eingeschränkte Preisgarantie bei Stromtarifen mit fester Laufzeit
Mitunter wurden die WSW-Stromtarife mit einer eingeschränkten Preisgarantie verknüpft, die Verbraucherinnen und Verbraucher bis zum Ende der Laufzeit vor Preissteigerungen schützt. Allerdings sind zahlreiche Kostenbestandteile von dem Garantieversprechen ausgeschlossen. Das gilt für die Umsatz- und Stromsteuer, Umlagen, Netzentgelte und die Kosten für den Messstellenbetrieb.