Strom bei WEMAG: Tarife im Vergleich
WEMAG AG
Obotritenring 40
19053 Schwerin
Stromtarife der WEMAG AG
Die Stromtarife von WEMAG sind deutschlandweit verfügbar. Unabhängig davon, ob Sie als Privat- oder als Geschäftsperson einen Stromvertrag abschließen, beliefert Sie der Versorger stets mit Ökostrom. Die grüne Energie stammt zu 100 Prozent aus regenerativen Quellen und teilweise sogar aus eigenen Erzeugungsanlagen, die sich vor allem in Mecklenburg befinden. Da fossile Energieträger und Kernkraft im Strommix nicht vorkommen, zieht die Stromerzeugung die Umwelt hier weder durch CO2-Emissionen noch durch Atommüll in Mitleidenschaft. Aus diesem Grund eigenen sich die Ökostromtarife der WEMAG AG optimal für alldiejenigen, die einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten wollen.
Je nach Tarif ist der Ökostrom entweder vom TÜV NORD oder mit dem Grüner-Strom-Label zertifiziert. Letzteres stellt eines der hochwertigsten Ökostromsiegel dar, die es gibt. Das Siegel erhalten lediglich diejenigen Stromanbieter, die aktiv in die Energiewende investieren. Darüber hinaus können sich WEMAG-Kundinnen und -Kunden dank der Zertifizierungen natürlich darauf verlassen, dass der Versorger tatsächlich eine ihrem Verbrauch entsprechende Menge Ökostrom ins Netz leitet.
Besonderer Hinweis: Zusätzlich zu klassischem Haushaltsstrom bietet die WEMAG AG auch Nacht- und Wärmepumpenstrom an.
Kundenfreundliche Vertragsbedingungen
Wie die vertraglichen Konditionen im Detail ausfallen, hängt vom gewählten Stromtarif ab. In der Grundversorgung bleiben Sie flexibel, denn eine Kündigung ist jederzeit unter Wahrung einer zweiwöchigen Frist möglich. Für ihre Spezialtarife hat die WEMAG AG in der Regel eine Erstlaufzeit von zwölf Monaten festgelegt. Die Kündigungsfrist liegt für gewöhnlich bei sechs Wochen. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Laufzeit automatisch um zwölf Monate.
Normalerweise beinhalten WEMAG-Stromverträge eine Preisgarantie. Je nach Tarif kann es sich dabei um eine volle oder um eine eingeschränkte (ohne Steuern, Abgaben und Umlagen) Garantie handeln. In der Regel ist die Garantie bis zum Ende des auf den Vertragsabschluss folgenden Jahres gültig, womit sie die Erstlaufzeit in vielen Fällen deutlich übersteigt.