Strom bei TWS: Tarife im Vergleich
Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG
Schussenstraße 22
88212 Ravensburg
Stromtarife der Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG
Die Stromtarife der Technischen Werke Schussental sind lediglich regional verfügbar. Unabhängig vom gewählten Tarif versorgt der Energielieferant seine Kundinnen und Kunden stets mit umweltfreundlichem Ökostrom. Die grüne Energie stammt zu 100 Prozent aus regenerativen Quellen – vor allem aus Windkraft und Solaranlagen. Folglich beinhaltet der Strommix weder fossile Brennstoffe wie Kohle noch Kernkraft. Daher entstehen im Zuge der Energieerzeugung auch keine CO2-Emissionen und kein radioaktiver Abfall.
Der grüne Strom des Anbieters ist nicht nur vom TÜV NORD zertifiziert, sondern auch von ok-power – einem der hochwertigsten Siegel für Ökostrom. Damit erbringt der Energieversorger einen Nachweis darüber, dass die von ihm ins Netz eingespeiste Menge an Ökostrom tatsächlich dem Verbrauch seiner Kundinnen und Kunden entspricht. Das ok-power-Label erhalten zudem nur Stromanbieter, die aktiv in die Energiewende investieren. Ein positiver Nebeneffekt: Wenn Sie sich für einen TWS-Stromtarif entscheiden, verbessern Sie gleichzeitig Ihre persönliche Ökobilanz.
Besonderer Hinweis: Der Energieversorger bietet auch Strom für Wärmepumpen und Speicherheizungen an.
Details zur Erstlaufzeit und zur Kündigungsfrist
Je nach gewähltem TWS-Stromtarif liegt die Erstlaufzeit entweder bei 12 oder 24 Monaten. Mit den Technischen Werken Schussental abgeschlossene Stromverträge weisen in der Regel eine sechswöchige Kündigungsfrist auf. Falls keine Kündigung erfolgt oder das Kündigungsschreiben zu spät beim Versorger eintrifft, ist eine Vertragsverlängerung die Folge. Für gewöhnlich verlängert sich die Bindefrist um zwölf Monate.
Preisgarantie gewährleistet Planungssicherheit
Im Regelfall kombiniert die Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG ihre Stromtarife mit einer eingeschränkten Preisgarantie, die stets die komplette Erstlaufzeit abdeckt. Je nach Tarif liegt die Gültigkeitsdauer des Garantieversprechens bei 12 oder 24 Monaten. Mit Ausnahme von Steuern, Abgaben und sonstigen von staatlicher Seite veranlassten Belastungen erstreckt sich die Garantie auf sämtliche Kostenkomponenten.