Strom bei Sw Springe: Tarife im Vergleich
Stadtwerke Springe GmbH
Zum Oberntor 19
31832 Springe
Stromtarife der Stadtwerke Springe GmbH
Mit ihren Stromtarifen richten sich die Stadtwerke Springe sowohl an Privat- als auch an Geschäftsleute. Neben herkömmlichem Strom hat der Energielieferant auch Ökostrom im Angebot. Auf Atomstrom verzichtet der Anbieter sogar gänzlich.
Bei den klassischen Tarifen fallen die Preise in der Regel etwas niedriger aus. Der wesentliche Vorteil eines Ökostromtarifs der Stadtwerke Springe GmbH besteht darin, dass sich der Strommix hier zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien zusammensetzt. Da der Mix hier zusätzlich keine fossilen Brennstoffe – Kohle, Erdgas und Öl – beinhaltet, belastet die Stromerzeugung die Umwelt auch nicht durch Kohlenstoffdioxid-Emissionen.
Besonderer Hinweis: Wer sich für grünen Strom von den Stadtwerken Springe entscheidet, verbessert nicht nur die persönliche Ökobilanz. Verbraucherinnen und Verbraucher, die grünen Strom über diesen Anbieter beziehen, tragen außerdem zum Ausbau regenerativer Energiequellen bei. Denn die Stadtwerke investieren je verbrauchter Kilowattstunde Ökostrom einen Cent in neue Anlagen zur klimafreundlichen Stromerzeugung.
Kundenfreundliche Vertragsbedingungen
Wie lange Sie sich an die Stadtwerke Springe binden, hängt vom gewählten Stromtarif ab. In der Grundversorgung gibt es aufgrund gesetzlicher Vorschriften keine Mindestlaufzeit. Hier ist es jederzeit möglich, den Vertrag mit einer Frist von nur zwei Wochen aufzulösen. Die übrigen Tarife weisen für gewöhnlich eine Erstlaufzeit von zwölf Monaten und eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Laufzeitende auf. Bis eine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Laufzeit des Vertrages immer wieder vollautomatisch – in der Regel um zwölf Monate.
Die meisten Stromtarife der Stadtwerke Springe weisen eine eingeschränkte Preisgarantie auf, die für zwölf Monate gültig ist. Die Preise bleiben folglich über die komplette Erstlaufzeit stabil. Allerdings bezieht sich die Garantie nur auf diejenigen Preisbestandteile, auf die der Energielieferant Einfluss hat. Demzufolge deckt das Garantieversprechen weder Steuern und Abgaben noch Umlagen ab.