Strom bei Sw Osnabrück: Tarife im Vergleich
Stadtwerke Osnabrück AG
Alte Poststraße 9
49074 Osnabrück
Stromtarife der Stadtwerke Osnabrück AG
Die Stadtwerke Osnabrück versorgen sowohl private Haushalte als auch Unternehmen mit Strom. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich wahlweise mit klassischem Haushalts- beziehungsweise Gewerbestrom oder mit Ökostrom beliefern lassen. Die herkömmlichen Tarife punkten mit vergleichsweise niedrigen Kosten. Wenn Sie einen Beitrag zum Umweltschutz leisten möchten, bietet sich ein Ökostromtarif an.
Wer sich für grünen Strom entscheidet, erhält ausschließlich Energie aus regenerativen Quellen. Anders als bei den gewöhnlichen Tarifen beinhaltet der Strommix hier keine fossilen Brennstoffe und Kernkraft, sondern ausschließlich erneuerbare Energien. Das heißt, die Stromerzeugung führt weder zu CO2-Emissionen noch zu Atommüll. In der Regel stammt der Strom aus regionalen Erzeugungsanlagen, deren Standorte die Stadtwerke Osnabrück AG auf ihrer Webseite sogar angibt.
Besonderer Hinweis: Neben Haushaltsstrom bieten der Energielieferant auch Wärmepumpenstrom an.
Erstlaufzeiten und Kündigungsfrist von Stromtarifen der Stadtwerke Osnabrück
Die vertragliche Mindestlaufzeit fällt in der Regel recht lang aus. Mit der Stadtwerke Osnabrück AG abgeschlossene Stromverträge laufen für gewöhnlich bis zum Ende des zweiten Jahres, das auf den Vertragsabschluss folgt. Demzufolge binden Sie sich für 24 bis 36 Monate an den Stromanbieter. Die Kündigungsfrist liegt im Regelfall bei sechs Wochen. Ohne Kündigung verlängert sich die Bindefrist automatisch um zwölf weitere Monate.
Lediglich in der Grundversorgung entfällt die Mindestvertragslaufzeit. Hier ist es jederzeit möglich, zu kündigen.
Beinhalten die Stromverträge der Stadtwerke Osnabrück eine Preisgarantie?
Abgesehen von der Grundversorgung weisen die Stromtarife des Energieversorgers stets eine Preisgarantie auf. Je nach Tarif handelt es sich dabei um eine volle Preisgarantie – die auch Steuern und Umlagen beinhaltet – oder um eine eingeschränkte Garantie – die sich lediglich auf die Energie- und Netzkosten bezieht. Die Dauer des Preisversprechens entspricht für gewöhnlich der Erstlaufzeit. Demzufolge bleiben die Preise je nach Datum der Vertragsunterzeichnung für 24 bis 36 Monate stabil.