Strom bei SVS - Stadtwerke Villingen-Schwenningen: Tarife im Vergleich
Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH
Pforzheimer Str. 1
78048 Villingen-Schwenningen
Stromtarife der Stadtwerke Villingen-Schwenningen
Als regionaler Energieversorger bieten die Stadtwerke Villingen-Schwenningen ihre Stromtarife nur in ihrer Heimatregion an. Zum Kundenkreis des Versorgers gehören sowohl private Verbraucherinnen und Verbraucher als auch Unternehmen und Geschäftsleute. Neben Haushalts- und Gewerbestrom haben die Stadtwerke ebenso Wärmepumpen-, Nachtspeicher- und Ladestrom im Angebot, wobei separate Stromtarife für Ein- und Zweitarifzähler bereitgestellt werden. Darüber hinaus gibt es auch ein Spotprodukt, bei welchem der Strompreis monatlich an die aktuellen Konditionen an den Energiemärkten angepasst wird.
Das Produktportfolio der Stadtwerke Villingen-Schwenningen umfasst verschiedene Ökostromtarife. Wenn Sie einen entsprechenden Tarif buchen, beliefert Sie der Anbieter ausschließlich mit Strom aus regenerativen Energien, deren Produktion keine CO2-Emissionen verursacht. Die grüne Energie stammt in der Regel aus Wasserkraft vom Hochrhein und wird jährlich vom TÜV NORD zertifiziert. Bei allen übrigen Tarifen beinhaltet der Strommix auch Energie aus fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdgas und Atomenergie. Für umweltbewusste Verbraucherinnen und Verbraucher ist es daher empfehlenswert, sich mit Ökostrom beliefern zu lassen.
Vertragskonditionen: Infos zu Erstlaufzeiten, Kündigungsfristen und Preisgarantien
Die vertragliche Mindestlaufzeit kann je nach gewähltem Tarif unterschiedlich ausfallen. In der Regel laufen die Stromtarife der Stadtwerke Villingen-Schwenningen bis zum Ende des Jahres, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde oder bis zum Ende des darauffolgenden Jahres – also maximal 12 beziehungsweise 24 Monate. Der Tarif mit dem variablen Strompreis ist dagegen monatlich kündbar, wobei eine Kündigungsfrist von zwei Wochen gilt. Für alle weiteren Sondertarife hat der Energieanbieter hingegen eine Kündigungsfrist von einem Monat festgelegt. Wenn der Vertrag ausläuft und nicht gekündigt wird, verlängert es sich automatisch.
Preisgarantie mitunter inkludiert
Wenn Sie sich für einen Stromtarif mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten entscheiden, profitieren Sie von einer Preisgarantie. Diese deckt die komplette Erstlaufzeit ab – gilt also bis zum Ende des auf den Vertragsabschluss folgenden Jahres. Allerdings erstreckt sich das Garantieversprechen nicht auf alle Kostenbestandteile. Ausgenommen sind sowohl Abgaben, Umlagen und Steuern als auch Netz- und Messentgelte.