Strom bei Süwag: Tarife im Vergleich
Süwag Vertrieb AG & Co. KG
Schützenbleiche 9-11
65929 Frankfurt am Main
Stromtarife der Süwag Vertrieb AG & Co. KG
Die Süwag Vertrieb AG & Co. KG beliefert private Haushalte, Geschäftsleute und Unternehmen mit Strom. Das Portfolio umfasst sowohl konventionelle Tarife als auch Ökostromtarife. Im ersten Fall beinhaltet der Strommix ebenso Energie aus Kohle und Atomkraft. Wer sich dagegen für Ökostrom entscheidet, erhält ausschließlich Energie aus regenerativen Quellen. Hier fallen bei der Stromerzeugung weder Kohlenstoffdioxid-Emissionen noch radioaktive Abfälle an.
Die saubere Energie stammt zu 100 Prozent aus Erzeugungsanlagen, die der TÜV SÜD zertifiziert hat. Um zu überprüfen, ob die Menge des eingespeisten Ökostroms tatsächlich dem Verbrauch der Süwag-Kundinnen und Kunden entspricht, nutzt der Anbieter ein geprüftes Monitoring-System. Demzufolge können Sie sich sicher sein, dass Sie wirklich die Energiewende unterstützen, wenn Sie sich für einen entsprechenden Tarif entscheiden.
Schon gewusst?
Neben konventionellem Haushaltsstrom bietet Süwag auch Wärmepumpen- und Wärmespeicherstrom sowie Autostrom an.
Den passenden Tarif für jede Präferenz
Die Süwag Vertrieb AG & Co. KG bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern unterschiedliche Tarife an. Neben Stromverträgen mit 12- oder 24-monatiger Erstlaufzeit beinhaltet die Angebotspalette auch einen Stromtarif mit einmonatiger Mindestvertragslaufzeit. Darüber hinaus gibt es ebenso einen Tarif mit verbrauchsabhängigem Grund- und Arbeitspreis sowie ein Angebot ohne Grundpreis. Die Kündigungsfrist liegt in der Regel bei nur vier Wochen, fällt also kürzer als bei manch anderem Stromanbieter aus.
Von einer eingeschränkten Preisgarantie profitieren
Im Normalfall weisen die Süwag-Stromtarife eine eingeschränkte Preisgarantie auf, die je nach Angebot für 12 oder 24 Monate gilt. Das Garantieversprechen bezieht sich auf so gut wie sämtliche Preisbestandteile. Es erstreckt sich auf von Süwag beeinflussbare Komponenten – also auf die Beschaffungs- sowie Betriebskosten – und zusätzlich auch auf Konzessionsabgaben, Netznutzungsentgelte und die für den Messstellenbetrieb anfallenden Entgelte.