Strom bei Stadtwerke Flensburg: Tarife im Vergleich
Stadtwerke Flensburg GmbH
Batteriestr. 48
24939 Flensburg
Stromtarife der Stadtwerke Flensburg GmbH
Die Stadtwerke Flensburg beliefern private Verbraucher und Geschäftskunden wahlweise mit gewöhnlichem Strom oder Ökostrom. Der Strommix des Anbieters setzt sich größtenteils aus regenerativer Energie zusammen, enthält aber ebenso Energie aus Kohle, Erdgas und Atomkraft. Allerdings fällt der Energiemix verglichen mit dem bundesweiten Durchschnitt immer noch relativ grün aus.
Wer sich ausschließlich mit Strom aus regenerativen Quellen versorgen lassen möchte, für den empfiehlt sich ein Ökostromtarif. Die Stadtwerke haben sogar einen Tarif im Angebot, bei welchem der Strom in regionalen Erzeugungsanlagen produziert wird. Teilweise sind die Ökostromtarife des Anbieters mit dem ok-power-Siegel und vom TÜV Nord zertifiziert. Damit steht nicht nur zweifelsfrei fest, dass die Stadtwerke die von ihren Kunden verbrauchte Menge an Ökostrom auch wirklich ins Netz einspeisen. Die Zertifikate bezeugen außerdem, dass der Stromlieferant die Energiewende aktiv unterstützt.
Kurze Mindestlaufzeiten sorgen für Flexibilität
Die Mindestlaufzeit hängt davon ab, ob Sie sich in der Grundversorgung befinden oder einen gewöhnlichen Tarif gewählt haben. Im ersten Fall liegt die vertragliche Laufzeit aufgrund der gesetzlichen Vorgaben bei nur zwei Wochen. Doch auch in den Standardtarifen fällt die Erstlaufzeit mit nur sechs Monaten recht kurz aus, was es Verbrauchern ermöglicht, flexibel auf neue Angebote am Strommarkt zu reagieren. Hinsichtlich der Kündigungsfrist hat sich der Stromlieferant ebenfalls für kundenfreundliche Konditionen entschieden, denn diese liegt im Regelfall bei nur zwei Wochen.
Meist durch uneingeschränkte Preisgarantie abgesichert
Die meisten Stromtarife der Stadtwerke Flensburg GmbH beinhalten eine Preisgarantie. Dies ist vor allem deshalb erwähnenswert, da sie sich auf sämtliche Preiskomponenten erstreckt. Die meisten anderen Stromanbieter schließen Steuererhöhungen und neu eingeführte Abgaben beziehungsweise Umlagen nämlich von ihren Preisgarantien aus. Infolgedessen bezieht sich das Garantieversprechen meist lediglich auf den Grund- und den Arbeitspreis. Handelt es sich um einen Tarif mit Preisversprechen, liegt dessen Dauer normalerweise bei zwölf Monaten.