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Logo Stadtwerke Fellbach GmbH

Strom bei Stadtwerke Fellbach: Tarife im Vergleich

89 von 47 Kunden

Stadtwerke Fellbach GmbH

Ringstraße 5

70736 Fellbach

Informationen und Bewertungen zu Stadtwerke Fellbach

Stromtarife der Stadtwerke Fellbach GmbH

Private Haushalte und Unternehmen können sich von der Stadtwerke Fellbach GmbH sowohl mit normalem Haushalts- beziehungsweise Gewerbestrom als auch mit Ökostrom beliefern lassen. Wer nach möglichst niedrigen Preisen sucht, ist mit dem klassischen Strommix gut beraten. Für Verbraucherinnen und Verbraucher, die einen Beitrag zum Umweltschutz leisten wollen, empfiehlt sich ein Ökostromtarif. Hier setzt sich der Energiemix ausschließlich aus erneuerbaren Quellen zusammen. Folglich entstehen durch die Stromerzeugung weder klimaschädliche Emissionen noch Atommüll.

Der grüne Strom stammt aus nachhaltigen Wasserkraftwerken im Alpenraum. Den Bezug des Ökostroms lässt sich der Energieanbieter in regelmäßigen Abständen von KlimaInvest zertifizieren. Das Siegel bestätigt, dass die Erzeugungsanlagen den gesetzlich vorgeschriebenen Umweltstandards entsprechen.

Wie fallen die Erstlaufzeiten und Kündigungsfristen aus?

Mit Ausnahme des Grundversorgungstarifs liegt die Mindestvertragslaufzeit in der Regel maximal bei zwölf Monaten. Normalerweise laufen die Verträge nämlich immer bis zum Jahresende. Im Falle einer Kündigung gilt es, die sechswöchige Kündigungsfrist zu beachten. Falls den Stromanbieter kein Kündigungsschreiben erreicht oder dieses zu spät eintrifft, verlängert sich die Bindefrist – normalerweise um zwölf Monate. In der Grundversorgung ist es dagegen zu jedem Zeitpunkt möglich, den Versorger unter Wahrung einer Frist von zwei Wochen zu wechseln.

Preisgarantie sorgt für planbare Ausgaben

In den meisten Fällen kombiniert die Stadtwerke Fellbach GmbH ihre Stromtarife mit einer eingeschränkten Preisgarantie, welche die komplette Erstlaufzeit abdeckt. Die Garantie schützt Verbraucherinnen und Verbraucher also je nach Tarif für bis zu zwölf Monate vor steigenden Preisen. Allerdings bezieht sich das Garantieversprechen nicht auf sämtliche Preisbestandteile. Es erstreckt sich auf die Kosten für die Energiebeschaffung, auf Netz- sowie Messentgelte und zusätzlich auch auf die Konzessionsabgaben und auf die Stromsteuer. Weitere Steuern sowie Umlagen und Abgaben sind von der Garantie ausgeschlossen.