Strom bei PassatEnergie: Tarife im Vergleich
PassatEnergie GmbH
Geniner Straße 80
23560 Lübeck, Deutschland
Stromtarife der PassatEnergie AG
Die PassatEnergie GmbH beliefert Verbraucherinnen und Verbraucher ausschließlich mit Ökostrom aus regenerativen Quellen. Auf Strom aus Kohle, Erdgas und Kernkraft verzichtet der Energieanbieter dagegen gänzlich. Da der Strommix komplett grün ist, zieht die Energiegewinnung die Umwelt weder durch Kohlenstoffdioxid-Emissionen noch durch Atommüll in Mitleidenschaft. Die umweltfreundliche Energie stammt zu 100 Prozent aus Wasserkraftwerken. Wer sich für einen Stromtarif von PassatEnergie entscheidet, trägt nicht nur zur Energiewende bei. Kundinnen und Kunden des Stromanbieters verbessern außerdem ihre persönliche CO2-Bilanz.
Seinen Ökostrom lässt sich PassatEnergie jährlich vom TÜV Nord zertifizieren. Das Siegel bestätigt, dass der eingekaufte Strom einzig und allein aus Anlagen regenerativer Energieerzeugung stammt.
Alles Wissenswerte zu den Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen
Wenn Sie über die PassatEnergie GmbH einen Stromvertrag abschließen, liegt die Erstlaufzeit in der Regel bei zwölf Monaten. Sollte am Strommarkt ein günstigeres Angebot auftauchen, müssen Sie also nicht allzu lange warten, bis Sie den Energieanbieter wechseln können. Eine ordentliche Kündigung ist frühestens zum Ende der vertraglichen Mindestlaufzeit möglich. Mit sechs Wochen fällt die Kündigungsfrist recht kurz aus. Bleibt die Kündigung aus, verlängert sich der Vertrag immer wieder automatisch um zwölf weitere Monate.
Durch eine eingeschränkte Preisgarantie abgesichert
Mit PassatEnergie abgeschlossene Stromverträge beinhalten stets eine eingeschränkte Preisgarantie. Diese bezieht sich auf die Energiekosten – also auf die Kosten für die Energiebeschaffung, auf die Netznutzungsentgelte und auf den Grundpreis. Ergeben sich durch Änderungen bereits vorhandener oder neu eingeführter Steuern, Abgaben oder gesetzlich veranlasster Umlagen Preisveränderungen, gibt der Stromanbieter diese an seine Kundinnen und Kunden weiter. Für gewöhnlich gilt die Garantie über die komplette Erstlaufzeit, also über einen Zeitraum von zwölf Monaten.