Strom bei PaderEnergy: Tarife im Vergleich
PaderEnergy - eine Marke der LSW Energie GmbH & Co. KG
Heßlinger Straße 1-5
38440 Wolfsburg
Stromtarife von PaderEnergy
Die Stromtarife von PaderEnergy sind ausschließlich in Paderborn und Umgebung verfügbar. Grundsätzlich beliefert der Energieversorger sowohl private Haushalte als auch Unternehmen. Geschäftsleute, die Strom über PaderEnergy beziehen wollen, müssen sich jedoch direkt an den Versorger wenden, um ein individuelles Angebot zu erhalten. Spezielle Tarife für Gewerbestrom bietet der Versorger nämlich nicht an. Privatkundinnen und -kunden können sich darüber hinaus auch mit Wärmestrom versorgen lassen – sowohl mit einem Eintarifzähler als auch mit einem Zweitarifzähler (gemeinsame oder getrennte Messung).
Bei PaderEnergy haben Verbraucherinnen und Verbraucher die Wahl zwischen gewöhnlichem Strom und Ökostrom. Im ersten Fall werden als Energieträger auch Kohle und Gas genutzt. Wer sich dagegen für grünen Strom entscheidet, erhält ausschließlich aus regenerativen Quellen stammende elektrische Energie. Die Kosten im klassischen Tarif fallen etwas niedriger aus. Dafür lässt sich mit einem Ökostromtarif die eigene Umweltbilanz verbessern und die Energiewende unterstützen.
Details zu den Erstlaufzeiten und Kündigungsfristen
PaderEnergy setzt auf kurze Mindestvertragslaufzeiten, die es Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglichen, flexibel auf Preisänderungen am Strommarkt zu reagieren. Je nach Lieferbeginn weisen die Stromtarife des Anbieters eine ein- bis zweimonatige Mindestlaufzeit auf. Fällt der Beginn der Stromlieferung auf den ersten Tag eines Monats, läuft der Vertrag zunächst bis zum Monatsende. Ist dies nicht der Fall, läuft der Stromvertrag bis zum Ende des darauffolgenden Monats. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit.
Kündigungen müssen in Textform erfolgen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, den Tarif direkt über die Webseite des Stromlieferanten zu kündigen. Dazu muss lediglich ein Formular ausgefüllt werden. Die Kündigungsfrist liegt in der Regel bei vier Wochen. Für Umzüge gilt eine Sonderregelung. Hier lässt sich der Vertrag mit einer zweiwöchigen Frist kündigen.