Strom bei OVAG: Tarife im Vergleich
Oberhessische Versorgungsbetriebe AG
Hanauer Straße 9-13
61169 Friedberg
Stromtarife der Oberhessische Versorgungsbetriebe AG
Das Stromanbieter hat für Privatpersonen und Unternehmen unterschiedliche Tarife im Angebot. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich sowohl mit herkömmlichem Strom als auch mit Ökostrom beliefern lassen. Wenn Ihr Fokus auf möglichst günstigen Konditionen liegt, bietet sich ein herkömmlicher Tarif an. Wer einen Beitrag zum Umweltschutz leisten möchte, ist mit einem Ökostromtarif gut beraten. Anders als bei den Standardangeboten beinhaltet der Strommix hier weder fossile Brennstoffe (Kohle und Erdgas) noch Atomkraft. Demzufolge zieht die Energiegewinnung in diesem Fall auch keine klimaschädlichen Kohlenstoffdioxid-Emissionen oder Atommüll nach sich.
Ihren Ökostrom lässt sich die Oberhessische Versorgungsbetriebe AG jährlich vom TÜV NORD zertifizieren. Damit belegt der Energieversorger, dass der von ihm angebotene Strom tatsächlich zu 100 Prozent aus regenerativen Energien stammt. Gleichzeitig dient das Zertifikat als Nachweis dafür, dass der Stromlieferant aktiv zur Energiewende beiträgt.
Schon gewusst?
Das Portfolio des Anbieters umfasst nicht nur Haushaltsstrom. Die Oberhessische Versorgungsbetriebe AG bietet ebenso Tarife für Wärmepumpen und Elektroautos an. Darüber hinaus lässt sich bei dem Energielieferanten auch ein Nachtstromtarif finden.
Details zu den vertraglichen Konditionen
Die mit dem Stromanbieter abgeschlossenen Verträge laufen in der Regel entweder bis zum Kalenderjahresende oder bis zum Quartalsende. Damit liegt die vertragliche Mindestlaufzeit je nach Tarif entweder höchstens bei zwölf Monaten oder sogar nur bei drei Monaten. Bestehende Stromverträge können Sie unter Wahrung einer sechswöchigen Frist zum Laufzeitende kündigen. Bleibt die Kündigung aus, verlängert sich die Vertragslaufzeit abhängig vom Stromtarif um drei oder zwölf Monate.
Stabile Preise in der Regel garantiert
Die Stromtarife des Anbieters beinhalten im Regelfall eine eingeschränkte Preisgarantie. Diese erstreckt sich abgesehen von Änderungen der Strom- und Umsatzsteuer sowie der Einführung neuer Steuern und Abgaben auf sämtliche Preisbestandteile. Wie lange die Garantie gültig ist, kann je nach Tarif unterschiedlich ausfallen. Im Normalfall profitieren Sie jedoch zumindest für ein Jahr beziehungsweise bis zum Ende der Erstlaufzeit von stabilen Preisen.