Strom bei MAINGAU Energie: Tarife im Vergleich
MAINGAU Energie GmbH
Ringstraße 4 - 6
63179 Obertshausen
Stromtarife von MAINGAU Energie
Mit seinen im kompletten Bundesgebiet verfügbaren Stromtarifen richtet sich MAINGAU Energie sowohl an private Haushalte als auch an Unternehmen und Geschäftsleute. Neben Tarifen für Haushalts- und Gewerbestrom lassen sich bei dem Energieanbieter auch Wärmepumpen-, Nachtspeicher- und Autostromtarife finden.
Kundinnen und Kunden des Versorgers können zwischen gewöhnlichen Strom und Ökostrom wählen. Wer erstere Option wählt, spart etwas, erhält dafür aber auch Strom aus fossilen Energieträgern wie Kohle. Entscheiden Sie sich dagegen für einen Ökostromtarif, beliefert Sie der Versorger ausschließlich mit Strom aus regenerativen Quellen.
Hinweis von Verivox:
"Die Ökostromtarife von MAINGAU Energie sind mit dem TÜV-Siegel und mitunter auch mit dem ok-power-Label ausgezeichnet. Ersteres zertifiziert Strom, der eindeutig aus erneuerbaren Energien stammt. Letzteres zeichnet Stromtarife aus, die zu 100 Prozent aus regenerativen Quellen und mindestens zu einem Drittel aus Neuanlagen stammen – also zum Gelingen der Energiewende beitragen.”
Erstlaufzeiten und Kündigungsfristen
Für welchen Zeitraum Sie sich an den Stromanbieter binden, hängt vom gewählten Tarif ab. Die meisten Stromtarife von MAINGAU Energie weisen eine vertragliche Erstlaufzeit von zwölf Monaten auf. Privathaushalte und Unternehmen können aber ebenso einen monatlich kündbaren Tarif buchen. Die Kündigungsfrist liegt je nach Angebot bei 14 oder 30 Tagen. Wird der Vertrag zum Ende der Mindestlaufzeit nicht gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit.
Eingeschränkte Preisgarantie stets inklusive
MAINGAU Energie hat in alle seine Stromtarife eine eingeschränkte Preisgarantie integriert, die als Kostenbremse fungiert und sich über die komplette Erstlaufzeit erstreckt. Die Garantie deckt die Energiekosten (Beschaffungs-, Vertriebs- und Kundenservicekosten), Netznutzungsentgelte, Kosten für den Messstellenbetrieb (konventionelle Messung) und Konzessionsabgaben ab. Weitere Preisbestandteile wie Umlagen sind dagegen kein Bestandteil des Garantieversprechens.