Strom bei Iberdrola: Tarife im Vergleich
Iberdrola Energie Deutschland GmbH
Charlottenstr.63
10117 Berlin, Deutschland
Stromtarife der Iberdrola Energie Deutschland GmbH
Mit seinen Stromtarifen richtet sich die Iberdrola Energie Deutschland GmbH aktuell ausschließlich an Geschäftskunden. Diese können zwischen Tarifen mit klassischem Strommix und Ökostromtarifen wählen. Bei konventionellen Stromverträgen stammt die Energie zwar bereits zu etwa 70 Prozent aus erneuerbaren Quellen. Der restliche Anteil geht jedoch auf Kohle, Erdgas und Kernkraft zurück. Fällt Ihre Wahl dagegen auf Ökostrom, beliefert Sie Iberdrola ausschließlich mit grüner Energie.
Ein Teil des Ökostroms stammt sogar aus eigenen Windkraftanlagen in der Ostsee, die sich etwa 75 Kilometer vom Festland in der Nähe der Insel Rügen befinden. Der Offshore-Windpark ist seit 2017 am Netz und umfasst auf einer Fläche von über 34 Quadratkilometern 70 Energieerzeugungsanlagen, die auf eine Gesamtleistung von bis zu 350 Megawatt kommen.
Klassische Laufzeiten verfügbar
Die Mindestvertragslaufzeit liegt je nach gewähltem Tarif für gewöhnlich bei 12 oder 24 Monaten. Ein Tarif mit kurzer Erstlaufzeit bietet sich für Verbraucherinnen und Verbraucher an, die flexibel bleiben wollen. Wenn Sie nicht jedes Jahr nach einem neuen Stromanbieter suchen möchten, empfiehlt sich ein Vertrag mit 24-monatiger Mindestdauer. Im Falle einer Kündigung gilt es, die von der Iberdrola Energie Deutschland GmbH festgelegte Frist zu beachten. Normalerweise muss das Kündigungsschreiben sechs Wochen vor Vertragsende beim Anbieter ankommen.
Eingeschränkte Preisgarantie sorgt für Kostenstabilität
In der Regel verknüpft Iberdrola Energie Deutschland die eigenen Stromtarife mit einer eingeschränkten Preisgarantie. Das bedeutet, die Garantie umfasst nicht sämtliche Preisbestandteile. Das Versprechen erstreckt sich lediglich auf alldiejenigen Komponenten, auf die der Energielieferant Einfluss nehmen kann – also im Wesentlichen auf den Grund- und Arbeitspreis. Kommt es dagegen zu einer Steuererhöhung oder zur Einführung neuer staatlicher Abgaben beziehungsweise Umlagen, hat der Stromversorger die Möglichkeit, höhere Kosten an seine Kundinnen und Kunden weiterzureichen. Für gewöhnlich entspricht die Dauer der Preisgarantie der vertraglichen Erstlaufzeit, womit diese bei 12 oder 24 Monaten liegt.