Strom bei Hanwha Q CELLS: Tarife im Vergleich
Hanwha Q CELLS GmbH
Sonnenallee 17-21
06766 Bitterfeld-Wolfen
Stromtarife der Hanwha Q CELLS GmbH
Hanwha setzt auf eine umweltfreundliche Energieversorgung: Bei diesem Versorger finden Verbraucher ausschließlich Ökostromtarife. Der Strom stammt vollständig aus erneuerbaren Energiequellen, bei seiner Erzeugung wird also kein CO2 freigesetzt. Verbraucher erhalten einen Mix aus Sonnenenergie, Wasserkraft und Windenergie. Die Erzeugungsanlagen befinden sich in Deutschland und Österreich.
Etikettenschwindel ist bei den Stromtarifen der Hanwha Q CELLS GmbH ausgeschlossen. Einerseits lässt das Unternehmen den Ökostrom beziehungsweise die zu seiner Erzeugung genutzten Anlagen regelmäßig vom TÜV Nord überprüfen und zertifizieren. Andererseits hat Hanwha die nach Paragraph 42 des Energiewirtschaftsgesetzes geforderten Herkunftsnachweise im elektronischen Register des Umweltbundesamts hinterlegt. Darüber hinaus investiert der Solaranlagenhersteller bereits seit Jahren in die Erforschung und den Ausbau regenerativer Energien.
Besonderer Hinweis:
Einige Hanwha-Ökostromtarife beinhalten eine Wechselprämie. Dabei handelt es sich um einen Neukundenbonus, der die Gesamtkosten reduziert und um einen auf den Abschlag gewährten Sofortbonus.
Flexible Vertragslaufzeiten für Ökostrom von Hanwha
Wie lange sich Verbraucher an den Energielieferanten binden, können sie selbst bestimmen. Für Kunden, die möglichst flexibel bleiben möchten, hat die Hanwha Q CELLS GmbH einen Stromtarif mit nur einmonatiger Laufzeit im Angebot. Sollte am Strommarkt ein besonders günstiger Tarif auftauchen, besteht die Möglichkeit, schnell zu wechseln. In den meisten Stromtarifen von Hanwha liegt die Mindestlaufzeit jedoch bei 12 oder 24 Monaten. Auch die Kündigungsfrist fällt sehr kundenfreundlich aus. Kündigungen müssen den Anbieter stets spätestens einen Monat vor Vertragsende erreichen.
Stabile Stromkosten dank Preisgarantie
In der Regel beinhalten die Ökostromtarife der Hanwha Q CELLS GmbH eine Preisgarantie. Die konkrete Ausgestaltung hängt jedoch vom gewählten Tarif ab. Eine volle Preisgarantie schließt lediglich die Umsatz- und Stromsteuer aus. Im Falle einer eingeschränkten Preisgarantie gilt dies auch für sonstige staatliche Umlagen und Abgaben. Eine Energiepreisgarantie bezieht sich dagegen lediglich auf die Kosten des Strombezugs und -vertriebs. Je nach Ökostromtarif erstreckt sich die Garantie auf einen Zeitraum von einem bis 24 Monaten.