Strom bei GASAG: Tarife im Vergleich
GASAG AG
EUREF-Campus 23-24
10829 Berlin
Stromtarife der GASAG AG
Die GASAG AG beliefert sowohl Geschäftskundinnen und -kunden als auch private Haushalte mit Strom. Darüber hinaus umfasst das Portfolio des Energieanbieters auch Heizstrom. Positiv hervorzuheben ist, dass Verbraucherinnen und Verbraucher unabhängig vom gewählten Tarif stets reinen Ökostrom erhalten. Das heißt, die erzeugte Energie stammt zu 100 Prozent aus regenerativen Quellen – genauer gesagt aus norwegischer Wasserkraft. Die Lieferkraftwerke befinden sich beispielsweise in Nes und Tonstad.
Die Herkunft des Stroms lässt sich das Unternehmen vom Qualitätslabel RenewablePLUS zertifizieren. Wer sich für einen der GASAG-Ökostromtarife entscheidet, kann sich demnach sicher sein, ausschließlich klimaneutrale Energie zu erhalten. Bei der Energieerzeugung fallen weder CO2-Emissionen noch radioaktive Abfälle an.
Besonderer Hinweis:
Die GASAG AG hat auch einen Tarif für Regionalstrom im Angebot. In diesem Fall erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher in der Region erzeugten Ökostrom. Die Energie produziert der Stromlieferant beispielsweise in den Bioerdgasanlagen in Buchholz West und in der ehemaligen Schultheiss-Brauerei.
Für jede Präferenz die passende Vertragslaufzeit
Wenn Sie Strom über GASAG beziehen möchten, können Sie selbst entscheiden, wie lange Sie sich an den Energieanbieter binden. Neben Standardverträgen mit 12- oder 24-monatiger Laufzeit lassen sich im Portfolio des Stromlieferanten auch Tarife mit einmonatiger Mindestlaufzeit finden. Letztere eignen sich insbesondere für Verbraucherinnen und Verbraucher, denen größtmögliche Flexibilität wichtig ist – etwa, um möglichst schnell auf neue günstige Angebote am Strommarkt reagieren zu können. Auch die nur vierwöchige Kündigungsfrist ist im Interesse der Kundinnen und Kunden.
Eingeschränkte Preisgarantie in der Regel vorhanden
Stromverträge mit ein- oder zweijähriger Mindestlaufzeit enthalten bei der GASAG AG stets eine eingeschränkte Preisgarantie. Diese schließt lediglich diejenigen Preisbestandteile aus, auf die der Stromanbieter keinen Einfluss nehmen kann. Dazu gehören vor allem Steuern, aber auch weitere Abgaben und Umlagen. In der Regel ist die Preisgarantie über die komplette Erstlaufzeit gültig.