Strom bei E.VITA: Tarife im Vergleich
E.VITA GmbH
Zettachring 2
70567 Stuttgart
Stromtarife der E.VITA GmbH
Die Angebotspalette der E.VITA GmbH umfasst nicht nur gewöhnlichen Haushalts- und Gewerbestrom. Es besteht ebenso die Möglichkeit, sich mit Ökostrom beliefern zu lassen. Wer sich für einen herkömmlichen Tarif entscheidet, profitiert in der Regel von besonders niedrigen Kosten. Dafür beinhaltet der Strommix neben regenerativen Energiequellen auch Kohle, Atomkraft und Erdgas. Allerdings kommen erneuerbare Energien bereits auf einen Anteil von mehr als 55 Prozent, womit der Energiemix immer noch sauberer ausfällt als der bundesweite Durchschnitt.
Für umweltbewusste Verbraucherinnen und Verbraucher empfiehlt sich dagegen ein Ökostromtarif. In diesem Fall versorgt Sie E.VITA ausschließlich mit Strom aus Wasserkraft. Das heißt, bei der Stromerzeugung entstehen weder Kohlenstoffdioxid-Emissionen noch radioaktiver Abfall. Entsprechende Tarife lässt sich der Stromanbieter jährlich vom TÜV SÜD zertifizieren. Kundinnen und Kunden des Unternehmens können sich demnach darauf verlassen, dass der Energielieferant die ihrem Verbrauch entsprechende Menge an Ökostrom ins Netz einspeist.
Besonderer Hinweis:
Das Portfolio der E.VITA GmbH umfasst außerdem verschiedene Stromtarife für Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen. Auch in diesem Bereich ist es möglich, Ökostrom zu wählen.
Die Laufzeiten und Kündigungsfristen der E.VITA-Stromverträge
Bei E.VITA können Verbraucherinnen und Verbraucher selbst entscheiden, wie lange sie sich an das Unternehmen binden. Der Stromlieferant hat Tarife mit 12, 24 und 36 Monaten Erstlaufzeit im Angebot. Die Kündigungsfrist liegt unabhängig vom gewählten Stromtarif immer bei einem Monat. Falls Sie sich gegen eine Kündigung entscheiden oder das Schreiben zu spät beim Energieanbieter eintrifft, kommt es für gewöhnlich zu einer Vertragsverlängerung um 12 Monate.
Preisgarantie stets inkludiert
Die Stromtarife der E.VITA GmbH weisen eine sogenannten Energiepreisgarantie auf, die über die komplette Erstlaufzeit gültig ist. Das Garantieversprechen bezieht sich aber lediglich auf Preisbestandteile, die im Einflussbereich des Energieanbieters liegen. Demzufolge beinhaltet die Garantie weder Steuern und Abgaben noch Umlagen.