Strom bei EV Offenbach: Tarife im Vergleich
Energieversorgung Offenbach AG
Andréstraße 71
63067 Offenbach
Stromtarife der Energieversorgung Offenbach AG
Privat- und Geschäftsleute haben bei der EVO die Wahl zwischen klassischem Haushalts- beziehungsweise Gewerbestrom und Ökostrom. Allerdings bietet der Stromlieferant seine Tarife nur regional an. Während sich für preisbewusste Verbraucherinnen und Verbraucher ein konventioneller EVO-Stromtarif empfiehlt, eignet sich für umweltbewusste Menschen ein EVO-Ökostromtarif. Hier setzt sich der Strommix nämlich zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien zusammen. Das heißt, es wird vollständig auf fossile Brennstoffe und Kernkraft verzichtet. Infolgedessen fällt bei der Stromerzeugung weder CO2 noch radioaktiver Abfall an.
Der Ökostrom des Energieanbieters ist mit dem RenewablePlus-Zertifikat ausgezeichnet. Die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien prüft der TÜV Rheinland jährlich. Das Zertifikat bestätigt, dass die Energieversorgung Offenbach AG eine dem Verbrauch ihrer Ökostromkundinnen und -kunden entsprechende Menge an grünem Strom ins Netz einspeist.
Details zu den Vertragskonditionen der EVO-Stromtarife
Hinsichtlich der vertraglichen Mindestlaufzeit lässt der Stromanbieter seinen Kundinnen und Kunden frei Wahl. Das Produktportfolio bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern sowohl Tarife mit einmonatiger Laufzeit als auch Stromtarife mit 12 oder 24 Monaten Laufzeit. Die Kündigungsfrist liegt stets bei nur einem Monat zum Laufzeitende. Ohne Kündigung verlängert sich die Bindefrist um die Erstlaufzeit, maximal jedoch um zwölf Monate.
Die einzige Ausnahme stellt die Grundversorgung dar, in welcher der Stromvertrag keine Mindestlaufzeit und eine zweiwöchige Kündigungsfrist aufweist.
Preisgarantie mitunter inkludiert
Teilweise beinhalten die EVO-Stromtarife eine eingeschränkte Preisgarantie. Diese bezieht sich mit Ausnahme von Steuern, Abgaben und Umlagen auf sämtliche Preiskomponenten. Da die Garantie bei dem Versorger meist bis zu einem festen Zeitpunkt gültig ist, deckt sie für gewöhnlich einen Großteil, nicht aber die komplette Erstlaufzeit ab.