Strom bei EV Gera: Tarife im Vergleich
Energieversorgung Gera GmbH
De-Smit-Straße 18
07545 Gera
Stromtarife des Anbieters Energieversorgung Gera
Bei der Energieversorgung Gera handelt es sich um einen regionalen Stromlieferanten. Die Tarife des Anbieters sind lediglich in Gera und Umgebung verfügbar. Neben Haushalts- und Gewerbestrom umfasst die Produktpalette des Versorgers auch Wärmestrom und Ladestrom.
In der Regel beliefert die Energieversorgung Gera ihre Kundinnen und Kunden mit Normalstrom. Folglich beinhaltet der Energiemix auch aus Kohle und Erdgas stammenden Strom, dessen Erzeugung umweltschädliche Emissionen freisetzt. Wer Ökostrom bevorzugt, kann jedoch für einen niedrigen Aufpreis die Tarifoption "GeraGreen" (beziehungsweise einen der Tarife mit "GeraGreen") buchen, die der Versorger bereits seit 2008 anbietet. Wer sich für das zusätzliche Feature entscheidet, wird ausschließlich mit umweltfreundlichem Strom aus Wasserkraft versorgt.
Schon gewusst?
Ob privater Haushalt oder Unternehmen: Wird die Option 'GeraGreen' gewählt, spendet der Energieanbieter fünf Euro für Baumpflanzungen in Gera.
Alles Wissenswerte zu den Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen
Die Dauer der vertraglichen Erstlaufzeit hängt vom gewählten Tarif ab. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich entweder für 12 oder für 24 Monate an den Anbieter binden. Soll der Vertrag zum Ende der Mindestlaufzeit aufgelöst werden, muss die Kündigung mindestens einen Monat vorher bei der Energieversorgung Gera eingehen. Wird der Stromvertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch. In diesem Fall gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende.
Die einzige Ausnahme stellt der Grundversorgungstarif dar, der sich jederzeit unter Wahrung einer zweiwöchigen Frist kündigen lässt.
Stromtarife mitunter mit Preisgarantie ausgestattet
Wer Strom über die Energieversorgung Gera bezieht und sich für eine Laufzeit von 24 Monaten entschieden hat, profitiert für gewöhnlich von einer Preisgarantie. Diese läuft bis zum Ende des auf den Vertragsabschluss folgenden Jahres, womit sie die Mindestvertragslaufzeit im Optimalfall vollständig abdeckt. Allerdings handelt es sich lediglich um eine Energiepreisgarantie, die sich einzig und allein auf die Beschaffungs- und Vertriebskosten erstreckt – nicht jedoch auf Umlagen, Abgaben und Steuern.