Strom bei EV Filstal: Tarife im Vergleich
Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG
Großeislinger Str. 30
73033 Göppingen
Stromtarife der Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG
Die EVF ist ein Stromanbieter, der schon früh auf Nachhaltigkeit gesetzt hat, denn der Versorger verzichtet bereits seit 2011 auf Atomstrom. Mittlerweile beliefert das Unternehmen private und geschäftliche Kundinnen beziehungsweise Kunden unabhängig vom gewählten Tarif zu 100 Prozent mit umweltfreundlichem Ökostrom. Dieser stammt vor allem aus mitteleuropäischen Laufwasserkraftwerken, aber zu einem geringen Anteil auch aus von der Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG betriebenen Blockheizkraftwerken. Wer sich von der EVF mit Strom versorgen lässt, leistet demnach automatisch einen Beitrag zum Umweltschutz.
Die Angebotspalette des Anbieters beinhaltet sogar einen Tarif, der mit dem hochwertigen Gütesiegel „ok-power“ zertifiziert ist. Das bedeutet, einen Teil der Erlöse investiert der Stromanbieter hier in die Energiewende.
Besonderer Hinweis: Im EVF-Produktportfolio lässt sich auch Heizstrom finden.
Verschiedene Laufzeiten im Angebot
Die vertragliche Mindestlaufzeit kann je nach Stromtarif unterschiedlich ausfallen. In der Regel liegt die Erstlaufzeit entweder bei 12 oder bei 24 Monaten. Die Kündigung bestehender Verträge ist erstmalig zum Laufzeitende möglich, wobei Sie je nach Gastarif eine ein- oder dreimonatige Kündigungsfrist einhalten müssen. Falls Sie den Vertrag nicht kündigen, verlängert er sich nach je nach Tarif um einen oder um zwölf Monate. Eine Ausnahme stellt die Grundversorgung dar. Hier können Verbraucherinnen und Verbraucher Bestandsverträge jederzeit unter Einhaltung einer zweiwöchigen Frist kündigen.
Beinhalten die EVF-Stromverträge eine Preisgarantie?
Die meisten ihrer Stromtarife hat die Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG mit einer eingeschränkten Preisgarantie ausgestattet, welche die komplette Erstlaufzeit abdeckt. Das Garantieversprechen bezieht sich auf so gut wie alle Preiskomponenten. Von der Garantie ausgeschlossen sind lediglich Steuern, Abgaben und sonstige hoheitliche Belastungen.