Strom bei ESWE: Tarife im Vergleich
ESWE Versorgungs AG
Konradinerallee 25
65189 Wiesbaden
Stromtarife der ESWE Versorgungs AG
Für private und gewerbliche Kunden hat ESWE sowohl gewöhnliche Stromtarife als auch Ökostromtarife im Angebot. Doch selbst im Strommix konventioneller Tarife liegt der Anteil erneuerbarer Energien bei über 60 Prozent. Der Rest geht auf Strom aus Erdgas zurück. Verglichen mit dem durchschnittlichen Energiemix ist der Stromanbieter zahlreichen Konkurrenten demnach weit voraus. Entscheiden sich Verbraucher für einen Ökostromtarif, beliefert sie der Anbieter ausschließlich mit aus regenerativen Quellen gewonnener Energie.
Den grünen Strom produziert ESWE unter anderem in den eigenen Windparks, aber auch in Biomasseheizkraftwerken und mithilfe von Photovoltaikanlagen. Eine Liste mit den Erzeugungsanlagen lässt sich auf der Webseite nicht finden. Unabhängige Experten des TÜV Nord überprüfen und zertifizieren die Ökostromtarife des Anbieters jedoch jährlich. Damit ist sichergestellt, dass der Stromlieferant die angegebenen Energiemengen tatsächlich ins Netz einspeist und sämtliche relevanten Daten an das Herkunftsnachweisregister übermittelt.
Wichtiger Hinweis:
Nicht alle der ESWE-Stromprodukte sind deutschlandweit verfügbar. Einige Tarife bietet das Unternehmen lediglich regional an.
Für jeden Kundenwunsch die gewünschte Laufzeit im Angebot
Die Dauer der Erstlaufzeit bedingt der gewählte Stromtarif. In der Grundversorgung fällt die Vertragslaufzeit mit zwei Wochen am kürzesten aus. Die herkömmlichen Tarife weisen in der Regel eine Laufzeit von einem oder zwölf Monaten auf. Damit ermöglicht es ESWE seinen Kunden, flexibel zu bleiben und auf Angebote auf dem Strommarkt reagieren zu können. Die Kündigungsfrist wurde ebenfalls sehr kundenfreundlich gestaltet. Je nach Tarif muss eine Kündigung den Energielieferanten zwei bis vier Wochen vor Vertragsende erreichen.
Preisgarantie oftmals inkludiert
Zahlreiche ESWE-Stromtarife beinhalten eine Preisgarantie, die dafür sorgt, dass die Kosten nicht steigen. In der Regel gilt das Versprechen über einen Zeitraum von 12 bis 24 Monaten, in einigen Fällen sogar bis zu 36 Monaten. Verbraucher sollten jedoch bedenken, dass es sich um eine eingeschränkte Preisgarantie handelt. Das bedeutet: Wenn der Staat die Steuern erhöht oder neue Abgaben beziehungsweise Preisbelastungen einführt, darf der Stromlieferant die Zusatzkosten dennoch an seine Kunden weiterreichen.