Strom bei ENSTROGA: Tarife im Vergleich
ENSTROGA AG
Neustraße 1
40789 Monheim am Rhein
Stromtarife von ENSTROGA
Mit seinen in ganz Deutschland verfügbaren Stromtarifen richtet sich der Energieanbieter sowohl an Privatkunden als auch an Gewerbetreibende. Verbraucher können sich entweder mit konventionell erzeugtem Strom beliefern lassen oder Ökostrom wählen. Bei den gewöhnlichen Tarifen setzt sich der Strommix aus regenerativen Energien, Kohle, Erdgas und Atomkraft zusammen. Die erneuerbaren Quellen kommen bereits auf einen Anteil von über 50 Prozent, womit der ENSTROGA-Strommix grüner ist als der Durchschnitt.
Verbraucher, die sich für Ökostrom entscheiden, versorgt das Unternehmen ausschließlich mit Strom aus regenerativen Quellen. Das bedeutet, im Zuge der Energieerzeugung entstehen keine klimaschädlichen CO2-Emissionen. Wie sich auf der Webseite des Stromanbieters nachlesen lässt, stammt die Energie zu 100 Prozent aus Wasserkraftwerken.
Verschiedene Erstlaufzeiten im Angebot
Die Stromtarife der ENSTROGA AG weisen unterschiedliche vertragliche Mindestlaufzeiten auf. In den meisten Fällen binden sich Verbraucher für zwölf Monaten an den Stromversorger. Es gibt aber ebenso ein Tarifangebot mit einmonatiger Laufzeit, welches sich vor allem für Personen eignet, die flexibel bleiben möchten. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, einen Gasvertrag mit 24 Monaten Mindestlaufzeit abzuschließen. Die Kündigungsfrist liegt je nach Tarif bei vier oder sechs Wochen – fällt also stets sehr kundenfreundlich aus.
Eingeschränkte Preisgarantie inkludiert
Sämtliche ENSTROGA-Stromtarife enthalten eine eingeschränkte Preisgarantie, die Sie vor steigenden Preisen schützt. Allerdings bezieht sich die Garantie lediglich auf den Arbeits- und den Grundpreis. Das Garantieversprechen gilt nicht für hoheitliche Abgaben, Steuern und Umlagen. Folglich handelt es sich nur um eine Nettopreisgarantie. Sollte der Staat beispielsweise die Stromsteuer erhöhen, kann ENSTROGA diese Zusatzkosten grundsätzlich an seine Kunden weiterreichen. Die Preisgarantie gilt in der Regel über einen Zeitraum von zwölf Monaten.