Strom bei Energie.Manufaktur: Tarife im Vergleich
Energie.Manufaktur - eine Marke der DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH
Friedrich-List-Platz 2
01069 Dresden
Stromtarife der Energie.Manufaktur
Bis jetzt haben ausschließlich private Haushalte die Möglichkeit, Strom über den Energielieferanten zu beziehen. Wer einen Stromvertrag mit der Energie.Manufaktur abschließt, wird ausschließlich mit grüner Energie beliefert. Das bedeutet, der Strommix enthält keinen klimaschädlichen Kohle- und Atomstrom. Da bei der Energieerzeugung weder CO2-Emissionen noch radioaktive Abfälle entstehen, eignet sich der Stromanbieter vor allem für umweltbewusste Verbraucher, die einen Beitrag zum Klimaschutz leisten wollen.
Der Strom, den die Energie.Manufaktur – eine Marke der DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH – ins Netz einspeist, stammt einzig und allein aus vom TÜV SÜD zertifizierten Wasserkraftwerken. Kundinnen und Kunden des Anbieters können sich demnach sicher sein, dass es sich um Strom aus erneuerbaren Energiequellen handelt. Die Erzeugungsanlagen befinden sich vor allem in Norwegen, aber ebenso in Frankreich und Island. Darüber hinaus verbrieft das Zertifikat, dass der jeweilige Produzent auch wirklich zur Energiewende beiträgt.
Kundenfreundliche Konditionen bei Energie.Manufaktur-Stromtarifen
Die Vertragsbedingungen hat der Energieanbieter sehr kundenfreundlich gestaltet. Lange Vertragslaufzeiten gibt es bei der Energie.Manufaktur nicht, denn der Stromlieferant verzichtet auf eine Mindestlaufzeit. Dieser Umstand ermöglicht es Verbraucherinnen und Verbrauchern, jederzeit auf günstige Angebote am Strommarkt reagieren zu können. Auch die Kündigungsfrist fällt mit nur zwei Wochen sehr kurz aus. Neukunden profitieren außerdem von einem attraktiven Wechselbonus, der die Gesamtkosten im ersten Jahr senkt.
Die inkludierte Preisgarantie sollte ebenfalls nicht unerwähnt bleiben. Diese gilt in der Regel über einen Zeitraum von zwölf Monaten und erstreckt sich auf alle Preisbestandteile, die im Einflussbereich des Stromanbieters liegen. Von der Garantie ausgenommen sind lediglich Steuern, Abgaben, Umlagen und zukünftige, von staatlicher Seite veranlasste Mehrbelastungen.